8. März 2024 | 1:00:18 h.
Die EU treibt den „Green Deal“ voran. Einer der jüngsten Bausteine ist das Recht auf Reparatur, das seit Ende 2023 als Richtlinienentwurf vorliegt. In Ergänzung zum europäischen Verbraucherschutzrecht unter der Warenkaufrichtlinie, sollen Verbraucher:innen künftig von verlängerten Garantiezeiten, günstigen Reparaturen und Ersatzteilen profitieren. Auf der anderen Seite werden Hersteller verpflichtet, die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu gewährleisten.
Aber auch Bevollmächtigte, Importeure und Händler werden grundsätzlich in die Pflicht genommen. Was müssen Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Importeure wissen? Wie bereitet man sich auf die neuen Pflichten vor? Was gibt es jetzt schon zu tun? Dr. Benedikt Rohrßen und Dr. Ulrich Spiegel beleuchten die wichtigsten Auswirkungen der zu erwartenden EU-Richtlinie.
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