14. November 2024 | 1:09:32 h.
Immer mehr Gesetze verpflichten Unternehmen, ihre Lieferketten genauer in den Blick zu nehmen. Sorgfaltspflichten umfassen dabei insbesondere Menschenrechte, Umweltpflichten und ökologische Kennzahlen. Während manche Gesetze sich nur auf den direkten Lieferanten beziehen, betreffen andere die gesamte Lieferkette; wiederum andere beziehen sich in erster Linie auf den Ursprung der Lieferkette oder auf bestimmte Rohstoffe.
Gemeinsam ist Gesetzen wie LkSG, CSDDD, EUDR, BattVO und CBAM, dass Sanktionen drohen, wenn Unternehmen den Sorgfaltspflichten nicht gerecht werden. Auch in organisatorischer Hinsicht gibt es Gemeinsamkeiten – so verlangen einige Gesetze, dass Beauftragte für Umsetzung und Überwachung zu bestellen sind. Unsere ExpertInnen zeigen Ihnen, wo Gemeinsamkeiten und wo Unterschiede in den Anforderungen der genannten Gesetze liegen und wo sich bei der Umsetzung Synergien ergeben, die Unternehmen bei der Implementierung pragmatisch nutzen können.
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