1. Februar 2024
Die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 – 1 von 3 Insights
Am 13.12.2023 wurde die Bauordnungsnovelle 2023 im Wiener Landesgesetzblatt kundgemacht. Mit dieser Novelle sind zahlreiche Änderungen in der Wiener Bauordnung und im Wiener Garagengesetz in Kraft getreten. Die Neuerungen sollen der Umsetzung des Wiener Regierungsübereinkommens für die gegenwärtige Gesetzgebungsperiode dienen, in welchem Änderungen mit dem Schwerpunkt auf soziale, wirtschaftliche und klimapolitische Themenstellungen vereinbart wurden. In einer Serie von Kurzartikeln werden die wesentlichen Neuerungen der Novelle an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Bislang war die gewerbliche Vermietung von Wohnungen in Wohnzonen für kurzfristige Beherbergungszwecke untersagt. Durch die Bauordnungsnovelle 2023 wird die erlaubte Nutzung einer Wohnung weiter eingeschränkt:
Eine Wohnung darf nun grundsätzlich nur für Nutzungen verwendet werden, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden, wobei die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke keine solche Tätigkeit darstellt. Davon abgesehen ist eine vorübergehende kurzzeitige Vermietung der Wohnung für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr zulässig, wenn für diese eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Ortstaxe besteht und der Wohnsitz des Vermieters in der Wohnung nicht dauerhaft aufgegeben wird.
Ab dem 01.07.2024 ist eine Vermietung über diesen Zeitraum hinaus nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig, die auf höchstens fünf Jahre befristet erteilt werden kann, wenn grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind:
Neben der tatsächlichen bauordnungswidrigen Vermietung von Wohnungen stellt nunmehr auch bereits das Anbieten einer Wohnung zur vorübergehenden kurzzeitigen Miete über 90 Tage hinaus ohne Vorliegen einer Ausnahmebewilligung eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafe bis zu EUR 50.000 sanktioniert ist.
Lesen Sie in Kürze im nächsten Teil unserer Serie, welche Änderungen es in der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 in den Bereichen Abrissschutz bei Altbauten sowie Ladestationen und Stellplatzverpflichtungen gibt.
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