Finden Sie mit dem „Taylor Wessing CBAM-Check“ heraus, ob Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist
Einführung einer CO2- Bepreisung für den Import von Waren in die EU
Mit dem durch die Verordnung (EU) 2023/956 geschaffenen „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (kurz: „CBAM“) wird für den Import bestimmter Waren aus Drittländern in die EU ein CO2-Preis eingeführt. Künftig müssen zu diesem Zweck verpflichtend sogenannte CBAM-Zertifikate erworben und eingelöst werden. Zusätzlich müssen Einführer betroffener Waren Berichte über die bei der Herstellung der Waren im Nicht-EU-Land entstandenen THG-Emissionen abgeben.
Betroffen sind emissionsintensive Waren – Gleichlauf von CBAM und EU-EHS
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Herstellung von Waren innerhalb und außerhalb der EU zu schaffen („level playing field“), soll ein Gleichlauf zwischen CBAM und dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) hergestellt werden. Von CBAM erfasst sind daher Waren, die auch dem EU-EHS unterliegen: Zement, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff.
- Detaillierte Insights zum Hintergrund von CBAM von unseren „CBAM-Experten“ Dr. Markus Böhme und Rebekka Ackermann finden Sie hier
Schrittweise Einführung des CBAM - Übergangsphase für Implementierung hat bereits begonnen
Die Übergangsphase zur Implementierung der Verordnung hat am 1. Oktober 2023 begonnen. Quartalsweise muss ab jetzt ein „CBAM-Bericht“ über das „Übergangsregister“ der EU-Kommission eingereicht werden. In dem Bericht müssen die bei Herstellung entstandenen THG-Emissionen angegeben werden. Der betroffene Einführer muss dazu von den Anlagenbetreibern in den Nicht-EU-Ländern die entsprechenden Informationen und Parameter anfordern.
- Erfahren Sie mit dem „Taylor Wessing CBAM-Check“, ob Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist
Wenn Sie wissen wollen, ob die von Ihrem Unternehmen importierten Waren unter CBAM fallen und ob Sie verpflichtet sind, am 31. Januar 2024 den ersten „CBAM-Bericht“ abzugeben: nehmen Sie an unserem kostenlosen „Taylor Wessing CBAM-Check“ teil.