Finden Sie mit dem „Taylor Wessing CBAM-Check“ heraus, ob Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist
Einführung einer CO2- Bepreisung für den Import von Waren in die EU
Mit dem durch die Verordnung (EU) 2023/956 geschaffenen und durch die Verordnung (EU) 2025/2083 angepassten „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (kurz: „CBAM“) wird für den Import bestimmter Waren aus Drittländern in die EU ein CO2-Preis eingeführt. Künftig müssen zu diesem Zweck verpflichtend sogenannte CBAM-Zertifikate erworben und eingelöst werden. Zusätzlich müssen Einführer betroffener Waren Erklärungen, über die bei der Herstellung der Waren im Nicht-EU-Ausland entstandenen THG-Emissionen abgeben.
Betroffen sind emissionsintensive Waren – Gleichlauf von CBAM und EU-EHS
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Herstellung von Waren innerhalb und außerhalb der EU zu schaffen („level playing field“), soll ein Gleichlauf zwischen CBAM und dem Europäischen Emissionshandelssystem („EU-EHS“) hergestellt werden. Von CBAM erfasst sind daher Waren, die auch dem EU-EHS unterliegen: Zement, Düngemittel, Eisen & Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff.
Schrittweise Einführung des CBAM - Übergangsphase (2023 – 2025)
Die Übergangsphase zur Implementierung der Verordnung begann am 1. Oktober 2023. Während der Übergangsphase war quartalsweise ein „CBAM-Bericht“ über das „Übergangsregister“ der EU-Kommission einzureichen. In dem Bericht waren die mit der Herstellung verbundenen grauen Treibhausgasemissionen anzugeben. Der betroffene Einführer war hierfür darauf angewiesen, die erforderlichen Informationen von den Anlagenbetreibern in den Nicht-EU-Ländern zu erhalten.
Unternehmen müssen jetzt tätig werden – Anforderungen ab dem Jahr 2026
Mit Beginn der definitiven Anwendungsphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) zum 1. Januar 2026 stehen betroffene Unternehmen vor erheblichen praktischen und organisatorischen Herausforderungen. Insbesondere die Ermittlung der mit den importierten Waren verbundenen grauen Treibhausgasemissionen erfordert eine enge Abstimmung entlang globaler Lieferketten und den Aufbau eines belastbaren internen Erhebungs- und Kontrollsystems.
Verstöße gegen die Pflichten der CBAM-Verordnung unterliegen ab 2026 einem eigenständigen Sanktionsregime, das wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen des CBAM für betroffene Unternehmen unerlässlich.
- Erfahren Sie mit dem „Taylor Wessing CBAM-Check“, ob Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist
Wenn Sie wissen wollen, ob für die von Ihrem Unternehmen importierten Waren Berichtspflichten im Rahmen des CBAM bestehen und ab jetzt die Abgabe einer CBAM-Erklärung durch einen zugelassenen CBAM-Anmelder erforderlich ist: nehmen Sie an unserem kostenlosen „Taylor Wessing CBAM-Check“ teil.