Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für neue Standardvertragsklauseln für die grenzüberschreitende Übermittlung von personenbezogenen Daten veröffentlicht. Aber was passiert als nächstes?
Um personenbezogene Daten legal aus der EU/dem EWR heraus zu übertragen, hat es sich unter der DSGVO etabliert, Standardvertragsklauseln zwischen Datenexporteuren in der EU/dem EWR und Datenimporteuren in sogenannten "Drittländern", also außerhalb der EU/des EWR, zu unterzeichnen. Standardvertragsklauseln gibt es bereits seit 20 Jahren und sind mittlerweile weit verbreitet.
Die mit Spannung erwarteten neuen Standardvertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission im Juni 2021 veröffentlicht werden, verfolgen einen anderen Ansatz als die aktuellen Klauseln und beinhalten eine Reihe neuer Funktionen, die Organisationen verwalten müssen.
In diesem Webinar geben wir einen ersten Überblick über die Änderungen bei der Datenübermittlung und diskutieren, wie Sie einen nachhaltigen Prozess für die Transfer-Folgenabschätzung aufbauen können.
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