3. März 2021
Der Bereich „Außenwirtschaft” / Export hat für Deutschland als eine der führenden Exportnationen immer eine besondere Rolle gespielt: Deutschen Unter-nehmen sind darauf angewiesen, in einem möglichst freien Außenhandel agieren zu können. Dabei sind eine Vielzahl von exportkontrollrechtlichen Vorgaben zu beachten, denen durch empfindliche Bußgeld- und Strafandrohungen Nachdruck verliehen wird. Es bestehen persönliche Haftungsrisiken für die (ausfuhrverantwortlichen) Mitglieder der Unternehmensleitung.
Nach einer längeren Periode der weltweiten Liberalisierung mit dem Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen waren die letzten Jahre durch protektionistische Tendenzen geprägt. Zwar zeichnet sich mit der Inauguration der Biden-Administration eine gewisse Entspannung ab. Gleichwohl sind z.B. die im November 2020 von der EU gegen die USA verhängten Strafzölle noch in Kraft. In den letzten Jahren ist auch die Anzahl der Embargos und Genehmigungspflichten im Export stetig gestiegen. Eine weitere Verkomplizierung ergibt sich durch den Vollzug des „Brexit“.
Die Anforderungen für Unternehmen an die Exportkontrolle steigen vor diesem Hintergrund ständig. Diese Checkliste für die Exportkontrolle erläutert nach Darstellung der Grundlagen und Notwendigkeit der innerbetrieblichen Exportkontrolle die Pflichten des für den Export verantwortlichen Mitglieds der Geschäftsleitung (Ausfuhrverantwortlichen). Die Rahmenbedingungen für eine wirksame Exportkontrollorganisation werden dargestellt.