29. April 2020
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die außenwirtschaftlichen Beziehungen deutscher Unternehmen aus. Der Gesetzgeber hat unmittelbar reagiert: Nicht nur der Export von Schutzkleidung wird eingeschränkt. Auch ausländische Direktinvestitionen in Unternehmen des Gesundheitssektors werden nun stärker kontrolliert.
Durch die Coronapandemie werden deutsche Unternehmen unter veränderten Vorzeichen wieder vermehrt in den Blick ausländischer Investitionen kommen – weil sie in bestimmten Bereichen der Medizintechnik oder der Hochtechnologie tätig sind oder weil sie frischen Kapitals bedürfen. So hat die Meldung, die amerikanische Regierung habe die Übernahme des Tübinger biopharmazeutischen Unternehmens CureVac erwogen, Aufsehen erregt. Der chinesische Arzneimittelhersteller Fosun Pharma ist bereits mit 120 Millionen Euro Forschungsgeldern beim Mainzer Biotech-Startup BioNTech eingestiegen und hat sich die Vertriebsrechte für den chinesischen Markt gesichert. Auch ist nicht auszuschließen, dass immer mehr Unternehmen mit zunehmender Dauer der Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten, die ausländische Investoren zu einem (leichteren) Einstieg veranlassen könnte.
Mit Blick auf Unternehmen im Gesundheitsbereich hat die Bundesregierung schnell reagiert: Die Liste der Unternehmen, bei denen Direktinvestitionen meldepflichtig sind, vom Bundeswirtschaftsministerium geprüft und sogar untersagt werden können, wurde stark erweitert. Bereits in den letzten Jahren wurden die Prüfungsanforderungen beständig verschärft und insbesondere die Aufgreifschwellen auf 10 % der Stimmrechtsanteile abgesenkt. Weitere Änderungen sollen – nicht zuletzt aufgrund der Umsetzung neuer europäischer Bestimmungen – folgen. Dadurch werden zum einen immer mehr Unternehmen in den Blick der Investitionsprüfung geraten. Zum anderen werden bei den Transaktionen die verschärften materiellen und formellen Prüfungsanforderungen zu berücksichtigen sind.
Zur vollständigen PDF-Version: FAQ Corona und Außenwirtschaft
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