22. April 2020
In allen Bundesländern wurden jüngst die Einzelhandelsbeschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in den jeweiligen Corona-Landesverordnungen gelockert. Wir haben die neuen Regelungen zusammengefasst und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung kommentiert. Bezüglich der Neuregelungen sind noch viele (verfassungs-)rechtliche Fragen offen. Inzwischen liegen erste Entscheidungen der Gerichte in Eilrechtsschutzverfahren vor. Besonders hervorzuheben sind die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg (16.4.2020) und des Verwaltungsgerichtshofs München (27.4.2020). Das Verwaltungsgericht hob das Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² in Hamburg auf. Der Gerichtshof stellte ebenfalls fest, dass diese Beschränkung in Bayern mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, sah aber dennoch von einer Außervollzugsetzung der Verbotsregelung ab. Diese Beschlüsse werden voraussichtlich die Diskussion über die allgemeine Zulässigkeit und die Gestaltung der verschiedenen Beschränkungen weiter anheizen.
Zur pdf-Version: Vorschriften für den Einzelhandel.
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen
von Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht) und Dr. Marina Schulte
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von mehreren Autoren