22. April 2020
Die meisten derzeit verhängten Maßnahmen (wie Social Distancing, Betriebsschließungen, Schulschließungen, Versammlungsverbote, usw.) ergehen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Form von Rechtverordnungen oder Allge-meinverfügungen der Bundesländer. Es ist aber auch denkbar, dass die Maßnahmen auf anderen Gesetzen, z.B. den Polizeigesetzen der Länder, beruhen.
Näheres hierzu finden Sie auch unter: FAQ Wie geht es weiter – mögliche behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
Und unter: Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren – wie weit darf der Staat gehen?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) kennt grundsätzlich Maßnahmen zum Zwecke der Krankheitsverhütung (Prävention, Krankheit könnte auftreten) und zur Krankheitsbekämpfung (Repression, Krankheit ist aufgetreten). Die drei wesentlichen sie regelnden Rechtsgrundlagen sind § 16, § 17, § 28 IfSG.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: FAQ Maßnahmen & Entschädigungsansprüche
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen
Leseprobe: Medizinische Versorgungs- und Gesundheitszentren | Bedeutung, praktische Umsetzung, Perspektiven
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist seit seiner Einführung politisch umstritten. Derzeit wird über eine grundlegende Reform diskutiert.
von Dr. Oliver Klöck und Karolina Lange-Kulmann, LL.M. (Medizinrecht)
Folge neuer Rechtsprechung des BSG: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer eines MVZ können beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein
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