2. April 2020
Seit vergangener Woche herrscht nunmehr Klarheit. Mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 23.03.2020 über die Fortführung der Baumaßnahmen hat der Bund nochmals deutlich gemacht, dass trotz (oder gerade wegen) der Corona-Pandemie der Baubetrieb und die Baumaßnahmen fortgeführt werden sollen. Demnach solle nur im Fall behördlich angeordneter Maßnahmen der Baubetrieb beschränkt oder gar eingestellt werden.
Bis solch ein Fall eintritt, hat auch im Baubereich der Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Baustellenpersonales -in diesen Wochen mehr denn je- höchste Priorität. Die Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind angehalten, die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanzierungen zu beachten, um behördliche Anordnungen, Auflagen oder gar Bußgelder zu verhindern. Zunächst sei vorweggenommen, dass im Folgenden nicht auf etwaige Besonderheiten einzelner Bauvorhaben eingegangen werden kann. Aber sollen einige grundlegend realisierbare Vorkehrungen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards auf den Baustellen des Landes näher betrachtet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: Baubetrieb trotz Corona-Pandemie
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen
von Christine Weyand und Sidney Flaig
von Christine Weyand und Sidney Flaig
von Christine Weyand