Beim überraschenden Stopp der KfW Energiehaus Förderung - ein harter Schlag für die Baubranche und private Häuslebauer – wird nachjustiert: Am 24.Januar 2022 hatte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) die KfW-Förderung energieeffizienter Gebäude abrupt gestoppt. Nach heftiger Kritik an dieser Aktion bezeichnete er den plötzlichen Förderstopp als eine wirkliche bittere Nachricht für die Antragsteller.
Nun sollen zumindest die bereits gestellten Anträge auf Förderung für Energiesparhäuser doch bearbeitet werden. Nach aktuellen Informationen der DPA einigten sich die zuständigen Ministerien am heutigen Dienstag darauf, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.
Dies betrifft nicht nur die EH 55 Förderung, sondern auch das Förderprogramm EH 40. Sowohl Anträge zur Sanierungsförderung als auch Anträge für Neubauten.
Sofern sie förderfähig sind, sollen alle 24.000 Anträge, die bis zum 24. Januar eingereicht wurden, genehmigt werden. "Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft. Die förderfähigen werden genehmigt", hieß es in der heutigen Erklärung der Ministerien. Dies biete "eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen". Ab dem 24. Januar gebe es dann einen "klaren Cut".
Danach soll nur noch das Effizienzhaus-40-Programm fortgeführt werden, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck am heutigen Dienstag. Für die sogenannten Effizienzhäuser 40 solle es jedoch nur reduzierte Fördersummen geben. Das Programm solle zudem nur bis Jahresende gelten und einen Deckel von einer Milliarde Euro haben. So soll verhindert werden, dass es kurz vor Schluss einen Antragssturm gibt. Im Anschluss solle ein anderes Förderprogramm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.
Der plötzliche Förderstopp führte zunächst bei privaten und gewerblichen Immobilienunternehmungen zu einem Dilemma. Denn wenn ein Förderprogramm ohne Vorwarnung gestoppt nicht zügig neu aufgesetzt wird, können Bauverträge nicht geschlossen und Leistungen nicht beauftragt werden, da eine Beauftragung von Bauleistungen vor der Antragstellung förderschädlich ist.
Vorübergehend ließe sich in bestimmten Konstellationen Abhilfe durch einen Vertragsabschluss unter aufschiebender Bedingung schaffen. Aber auch hier wird ein Zuwarten nicht unbeschränkt möglich sein, denn auch die Bauleistungen dürfen nicht vor Beantragung der Förderung beginnen.
Die Vorgehensweise des Klimaministers war ein fatales Zeichen für die wichtige Planungssicherheit in der Branche. Der Stopp hatte einen Proteststurm angesichts des ohnehin angespannten Bau-Marktes ausgelöst.
Deshalb war das heute erfolgte Gegensteuern ein wichtiger Schritt zur Rückgewinnung des Vertrauens.