23. März 2020
Das SARS-CoV-2 („Coronavirus“) betrifft nach den anfänglich vor allem unmittelbar maßgeblichen medizinischen Fragen zunehmen alle sonstigen Lebensbereiche. Für die Immobilienwirtschaft stellt sich vor allem die Frage, welche Auswirkungen das Coronavirus auf abgeschlossene Verträge hat, insbesondere ob das Coronavirus (1.) als höhere Gewalt anzusehen sein kann, (2.) Unmöglichkeit begründen kann oder (3.) einen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstellt. Fraglich ist auch, wer in diesen Zeiten was zu verschulden hat (4.) Ergänzend ist auf einige Besonderheiten bei einzelnen Vertragstypen einzugehen, insbesondere auf den (5.) Mietvertrag und (6.) Werkvertrag sowie (7.) auf vertragsübergreifende Entschädigungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: Auswirkungen des Coronavirus auf immobilienrechtliche Sachverhalte
Wir haben für Sie umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen zu zahlreichen rechtlichen Implikationen im Kontext der Coronavirus-Pandemie zusammengestellt: Coronavirus - Antworten zu rechtlichen Implikationen
von mehreren Autoren
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