„Paukenschlag“, „Arbeitsrechtsentscheidung des Jahres“, „Revolution“: Mit der jüngsten Entscheidung zur Erfassung der Arbeitszeit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für großen Wirbel bei Personalern und Juristen gesorgt. Bislang liegt allerdings nur eine knappe Pressemitteilung des BAG vor, und nicht die Entscheidungsgründe.
Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus seriös ziehen? Stehen Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar unter Handlungsdruck? Drohen sogar Bußgelder, wenn keine Arbeitszeiterfassung erfolgt? Die Arbeitsrechtsexperten Dr. Johannes Höft und Dr. Kilian Friemel von Taylor Wessing erklären in einem „HR Coffee Break Spezial“ am 28. September, was bislang zu der BAG-Entscheidung bekannt ist – und was nicht.