Zur Umsetzung der Energiewende sind Batteriespeicher die Schlüsseltechnologie der letzten Jahre. Doch Projekte in diesem Bereich stehen zunehmend vor komplexen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.
Neben fortlaufenden Änderungen im Planungsrecht, insbesondere bezüglich der erst jüngst geschaffenen Außenbereichsprivilegierung und weiteren angekündigten Neuregelungen im BauGB, verdient derzeit die Diskussion rund um die Festlegungsverfahren der BNetzA (AgNes und MiSpeL), dem neuen Netzanschlussverfahren der ÜNBs sowie hinsichtlich des Netzpaketes besondere Aufmerksamkeit. Die zunehmende Planungsunsicherheit hinsichtlich nachträglicher Netzbeschränkungen oder FCAs sowie die zukünftige Erhebung von Netzentgelten, der ggf. vorzeitige Entfall bestehender Privilegierung sowie Hindernisse bei der Co-Location-Nutzung sorgen für erhebliche Unsicherheiten mit weitreichenden Folgen für die Investitionssicherheit und Projektfinanzierung.
Zudem gewinnt die Einhaltung von Product-Compliance-Vorschriften, z. B. bei dem Import aus Asien, immer mehr an Bedeutung. Die Industrie stellt fest, dass die Einhaltung der EU-Batterie-Verordnung notwendige Vermarktungsvoraussetzung für Batteriespeicher ist. Ohne Compliance, kein Markt! Es stellen sich Fragen in verschiedensten Bereichen der EU-Batterie-Verordnung, die vor erfolgreicher Inbetriebnahme eines Speichers zu beantworten sind, etwa: Was ist eigentlich die „Batterie“ im Batteriespeicher im Sinne der EU-Batterie-Verordnung? Wer hat die erweiterte Herstellerverantwortung zu tragen?
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!