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Update Fremdpersonal Compliance

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Auch schon vor Corona war der Einsatz von Fremdpersonal sehr komplex und stark reguliert. Befeuert durch die AÜG-Reform 2017 ist nicht nur die Arbeitnehmerüberlassung, sondern insbesondere auch der Einsatz von Fremdpersonal über Werk-/Dienstverträge deutlich restriktiver ausgestaltet. Sowohl Dienstleister als auch Kunden versuchen seitdem den Anforderungen durch Anwendung von entsprechenden Compliance Regelungen gerecht zu werden.

Doch Behörden und Gerichte haben die Hürden zuletzt noch einmal höher gelegt und die Risiken für Dienstleister und Kunden weiter verschärft. Gerade in Zeiten, in denen viele Unternehmen Corona-Krisen bedingt Einstellungsstopps vornehmen und die Auftragslage wellenartig schwankt, ist der Bedarf für flexible Personaleinsatzmodelle höher denn je.

Unser Online-Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Spielregeln für den rechtssicheren Fremdpersonaleinsatz in Projekten. Frau Rechtsanwältin Dr. Förster und Herr Rechtsanwalt Simon werden Ihnen anhand von Praxisbeispielen aus dem IT- und Engineering Bereich die für die Abgrenzung relevanten Kriterien zwischen Werk-/Dienstvertrag einerseits und Arbeitnehmerüberlassung andererseits erläutern. Zusätzlich sollen die besonderen Anforderungen an agile Einsatzformen sowie der Umgang mit Compliance Tools beim Fremdpersonaleinsatz behandelt werden.

Das Webinar findet in Kooperation mit der Ambass GmbH statt, einer spezialisierten Beratung für die Vermittlung von Fremdpersonal in den Bereichen Engineering und IT. 

Die Vortragsunterlagen finden Sie hier.

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Kontakt: Daniela Schaaf

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