15. September 2021
Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf) hat mit Urteil vom 14. September einer Gebrauchsmusterverletzungsklage der HUBER+SUHNER AG (Schweiz) gegen das US-Unternehmen Maxtena Inc. (Rockville, Maryland) sowie gegen die Karl Kruse GmbH & Co. KG (Düsseldorf) stattgegeben. Die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing hat HUBER+SUHNER in diesem Verfahren unter Federführung des Düsseldorfer Partners Roland Küppers vertreten. Gegenstand des Verfahrens sind Dachantennen für Schienenfahrzeuge in omni-direktionaler und MIMO-Konfiguration für Mobilfunk, Wi-Fi Kommunikation und GPS/GNSS Ortung, die die besonderen Anforderungen der Bahnindustrie erfüllen.
HUBER+SUHNER entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Produkte im Bereich der elektrischen und optischen Verbindungstechnik mit Fokus auf den drei Hauptmärkten Industrie, Kommunikation und Transport, die mit Anwendungen aus den drei Technologien Hochfrequenz, Fiberoptik und Niederfrequenz bedient werden und ist mit den SENCITY Rail Produkten ein Marktführer für Antennen mit Hochspannungsschutz.
Maxtena Inc., 2007 gegründet, ist ein privat geführtes US-Unternehmen, das eine umfassende Palette von Antennenlösungen entwirft und herstellt. Karl Kruse GmbH & Co. KG ist ein weltweit führender Franchise-Händler, der sich auf die Lieferung und Materialverwaltung von elektronischen Bauteilen spezialisiert hat.
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