Welche Änderungen sind kurzfristig für den Netzanschluss und die Energieeffizienzvorgaben von Datencentern zu erwarten?
Rechenzentren gelten als Rückgrat der digitalen Transformation. Zugleich entwickeln sie sich zu einem der dynamischsten und größten Stromverbraucher in Deutschland. Der Ausbau weiterer Rechenzentrumskapazitäten wird derzeit jedoch auf Netzebene massiv gebremst, da es kaum freie Kapazitäten im Netz gibt und ein Überangebot von Netzanschlussanfragen zu langen Wartezeiten, wenig Rechtssicherheit und zu hohen Kosten führt.
Mit der am 18. März 2026 veröffentlichten Rechenzentrumsstrategie versucht das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) nun auf den wachsenden Druck der Branche zu reagieren und sieht insbesondere beim Netzanschluss sowie beim Energieeffizienzgesetz Nachbesserungsbedarf. Kurz zuvor wurde ein Arbeitsentwurf vom sog. Netzpaket veröffentlicht, welches wir im Lichte der Rechenzentrumsstrategie bewerten.
Was können wir von der Rechenzentrumsstrategie erwarten?
Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschland als führenden Standort für digitale Infrastruktur zu stärken, hauptsächlich durch den Ausbau von Rechenzentrumskapazitäten, die sich bis 2030 mindestens verdoppeln sollen, wobei der Fokus insbesondere auf die Leistungsfähigkeit für Künstliche Intelligenz und High-Performance-Computing gelegt wird. Als ein zentrales Handlungsfeld identifiziert die Strategie den Energiesektor.
In diesem Zusammenhang verfolgt die Rechenzentrumsstrategie drei energie- und nachhaltigkeitsbezogene Kernziele:
- Verbesserungen des Netzanschlusses,
- Anpassungen im Energieeffizienzgesetz,
- Senkung des Strompreises.
Nachfolgend soll der erste dieser Bereiche erläutert und unter der Berücksichtigung des veröffentlichten Netzpakets eingeordnet werden.
Verbesserungen des Netzanschlusses im Lichte des Netzpakets
Zentrales Element der Rechenzentrumsstrategie sind Maßnahmen zur Verbesserung des Netzanschlusses. Hierbei soll zunächst das Netzanschlussverfahren durch folgende Maßnahmen angepasst werden:
- Blocken notwendiger Kapazitäten auf ÜNB-Ebene: Übertragungsnetzbetreibern sollen Handlungsspielräume erhalten, Kapazitäten für Rechenzentren vorzuhalten. Tatsächlich sieht das Netzpaket in § 17b EnWG-Entwurf die Möglichkeit zur Priorisierung und Freihaltung von Netzanschlusskapazitäten vor. Eine Vorhaltung für Rechenzentren ist darin jedoch bislang noch nicht vorgesehen, sondern lediglich die Berücksichtigung etwaiger Vorzugsflächen. Auch das von den Übertragungsnetzbetreibern in diesem Zusammenhang bereits veröffentlichte neue Netzanschlussverfahren sieht eine solche Priorisierung von Rechenzentren bislang nicht vor (zum Reifegradverfahren der ÜNB im Detail: siehe Link). Zusätzlich bleibt unklar, inwieweit Verteilnetzbetreiber (VNBs) ähnliche Reifegradverfahren anwenden können, da diese im EnWG-Entwurf zumindest ausdrücklich nur für ÜNB vorgesehen sind.
Darüber hinaus lässt die Rechenzentrumsstrategie ein wesentliches Problem unbeachtet. Insbesondere auf Übertragungsnetzebene fehlt es nicht an Netzanschlusskapazitäten, sondern an Anschlussmöglichkeiten. Laut Aussagen der Tennet TSO GmbH gibt es derzeit kein einziges freies Schaltfeld im gesamten Netzgebiet (siehe Link). Die Politik wäre hier gehalten, neue Regelungen / Rechte im Hinblick auf den technischen Anschluss zu schaffen, um vorhandene Kapazitäten vor Rechenzentren nutzbar zu machen.
- Ausweisung vorhandener Netzanschlusskapazitäten im Verteilernetz: VNBs sollen zukünftig freie Kapazitäten digital kenntlich und für jedermann zugänglich machen. § 17c EnWG-Entwurf setzt genau diese Forderung rechtlich um. Allerdings ist derzeit nur eine unverbindliche Tagesauskunft vorgesehen. Aufgrund der Konkurrenz um bestehende Netzanschlusskapazitäten wird eine solche Ausweisung jedoch nur dann einen positiven Effekt haben, wenn eine bislang fehlende Priorisierung im Gesetzesentwurf noch ergänzt werden würde.
- Reservierungsmechanismen für Netzanschlusskapazitäten: Die Rechenzentrumsstrategie sieht weiterhin die Aufnahme von Regelungen zur Netzanschlussreservierung vor, welche sich bislang nur in Spezialgesetzen (z. B. KraftNAV) befinden. Auch diese Forderung setzt § 17f EnWG-Entwurf bereits um. Zusätzlich sind solche Reservierungsverfahren auf Basis der Projektfortschritte in der Praxis bereits etabliert. Auch diesbezüglich bleibt jedoch ein wesentliches Problem unadressiert. Demnach benötigen Rechenzentren für valide Investitionsentscheidungen und für eine Umsetzung des Projektes einen möglichst langen Reservierungszeitraum. Die bisherigen Reservierungsmöglichkeiten von oftmals bis zu 36 Monaten dürften hierbei für Rechenzentren deutlich zu kurz sein. Auch die in der Praxis gängigen Fristen für die Einreichung der fortschreitenden Nachweise, sind für Rechenzentren oftmals unpraktikabel. Verstärkt wird dieses Problem durch § 17 Abs. 1a EnWG-Entwurf, welcher erstmals den Entzug von nicht rechtzeitig genutzten Netzanschlusskapazitäten vorsieht.
- Gestufter Anschluss über FCA: Das BMDS setzt sich bei knappen Kapazitäten für einen gestuften Netzanschluss über sog. Flexible Connection Agreements (FCA) ein. Hierzu soll eine Mustervereinbarung als Branchenstandard veröffentlicht werden. Die vorgenannte Forderung ist durchaus zu begrüßen. In der Praxis tun sich die meisten Netzbetreiber mit FCAs jedoch nach wie vor schwer. Insbesondere könnte ein reiner, stufenweiser Ausbau auch in einem „normalen“ Netzanschlussvertrag geregelt werden. Problem dürfte jedoch sein, dass eine Vielzahl der Netzbetreiber bereits keine Kaskaden-Prüfung des Netzanschlussantrages vornimmt, sondern nur die angefragten Kapazitäten prüft. Es bräuchte demnach eine ergänzende gesetzliche Regelung, dass Netzbetreiber automatisch verpflichtet sind, dem Netzanschlussnehmer bei einer Ablehnung mitzuteilen, ob zumindest ein Teilanschluss unmittelbar oder in naher Zukunft möglich wäre.
- EU-weit harmonisierte technische Netzanschlussbedingungen: Laut BMDS sollen die Stromnetzbetreiber der Hoch- und Höchstspannung möglichst schnell gemeinsame technische Anforderungen für den Netzanschluss entwickeln, um für Rechenzentrumsbetreiber (möglichst europaweit) eine bessere Planbarkeit herzustellen. Diese Forderung hat bislang keinen Einzug ins Netzpaket gefunden. Hier wird sich insbesondere die Frage stellen, inwieweit es möglich ist, die konkrete Netzsituation in allgemeingültigen Bedingungen abzubilden, oder ob es neben allgemeinen technischen Bedingungen nicht doch weitere individuelle Bedingungen jedes Netzbetreibers geben wird.
Fazit
Eine Vielzahl der in der Rechenzentrumsstrategie angesprochenen Maßnahmen werden im Netzpaket bereits adressiert. Dies lässt auf eine schnelle Umsetzung der Strategie hoffen. Nichtsdestotrotz zeigt sich, dass die Rechenzentrumsstrategie wesentliche Probleme bislang nicht berücksichtigt, die den Ausbau von Rechenzentren in Deutschland weiter stark bremsen könnten. Hier sollte das BMDS vertieft in die Abstimmung mit der Branche gehen und gemeinsam mit dem BMWi, welches für Netzanschlussregelung zuständig ist, an Lösungen arbeiten. Zusätzlich kündigt die Rechenzentrumsstrategie weitere Novellen, z.B. bzgl. des Energieeffizienzgesetzes, der Netzentgeltprivilegierungen und der Strompreiskompensation, an. Insbesondere bei den letzten beiden wird es jedoch auf die Durchschlagskraft des BMDS ankommen, da sich das Ministerium in diesen Punkten zunächst gegen die BNetzA – als unabhängig agierende Behörde – und die Europäische Kommission durchsetzen muss.