Die EU hat am gestrigen Tag (12. März 2025) als Reaktion auf die Verhängung neuer U.S.-Zölle auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren aus der EU nun Gegenmaßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen Interessen der EU-Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Ob es zu einer politischen Lösung mit der Trump Administration – analog des Zollstreits in der ersten Trump-Amtszeit – kommt, ist noch nicht absehbar. Die EU betont jedoch ihre Verhandlungsbereitschaft.
I. Hintergrund U.S.-Zölle
Bereits während der erstem Trump Amtszeit hatten die USA 2018 Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU im Wert von ca. 6,4 Milliarden Euro eingeführt. Die EU reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen, die nach gemeinsamen Verhandlungen bis zum 31. März 2025 ausgesetzt wurden.
Am 12. März 2025 haben die USA die Zölle auf EU-Einfuhren wieder eingeführt und im Übrigen noch weiter ausgeweitet. So finden zum einen die 2018 eingeführten Zölle von 25% wieder Anwendung und werden auf weitere Produktkategorien, z.B. Haushaltswaren aus Stahl und Aluminium oder andere Produkte, die derartige Komponenten enthalten, ausgedehnt. Insgesamt decken die U.S.-Zölle Wareneinfuhren im Wert von bis zu 28 Milliarden Euro ab und werden zu erheblichen Auswirkungen für die Wirtschaft und im Ergebnis für die Verbraucher führen.
II. EU-Gegenmaßnahmen
Laut Kommissionspräsidentin von der Leyen erfordern die aktuellen Entwicklungen der U.S.-Zölle zwingend eine angemessene Reaktion der EU. Die Gegenmaßnahmen der EU basieren auf einem zweistufigen Ansatz. In einem ersten Schritt werden am 1. April 2025 die (zwischenzeitlich ausgesetzten) Gegenmaßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020, die auf bestimmte U.S.-Produkte wie Whiskey, Motorräder und Jeans abzielen, wieder eingesetzt. Zusätzlich und als Reaktion auf die Ausweitung der U.S.-Maßnahmen schlägt die EU Ausgleichsmaßnahmen vor, die weitere U.S.-Produkte wie etwa industrielle Waren und Agrarerzeugnisse mit einem Wert von bis zu 18 Milliarden Euro erfassen (vollständige Liste einsehbar unter: Circabc). Dazu hat die Kommission nun eine zweiwöchige Konsultationsphase mit den Interessensträgern der EU eingeleitet, um gezielte Maßnahmen zu erarbeiten. Das zweite Maßnahmenpaket könnte anschließend Mitte April in Kraft treten.
III. Ausblick / Handlungsoptionen
Sowohl die U.S.-Zölle als auch die EU-Gegenmaßnahmen werden erhebliche Auswirkungen für Wirtschaftsbeteiligte beider Regionen nach sich ziehen. Neben erhöhten Kosten und damit korrespondierenden Schwierigkeiten beim Zugang zum U.S.- bzw. EU-Markt dürften auch Herausforderungen für Unternehmen zu erwarten sein, die bei der Produktion ihrer Produkte auf Komponenten ausländischer Hersteller angewiesen sind. Unternehmen können u.a. durch die Anpassung ihrer Produktionsketten auf die Zölle reagieren, wobei jeweils zu prüfen ist, ob keine Umgehung vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.11.2024, C-297/23 P – Harley Davidson).
Wir behalten die weitere Entwicklung im Auge und informieren an dieser Stelle über Neuigkeiten. Falls Ihr Unternehmen von den aktuellen Maßnahmen betroffen ist oder Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!