Die KI-Verordnung ist nun seit 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Erst Produktsicherheit allgemein („GPSR“), nun Künstliche Intelligenz im Besonderen („AI Act“): Zum rasanten Anstieg von AI-Anwendungen gibt es nun auch das passende EU-Produktsicherheitsrecht. Die EU schafft mit der KI-Verordnung einen umfassenden Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung Künstlicher Intelligenz („KI“). Die KI-VO soll das Vertrauen in KI stärken, die Entwicklung von Innovationen vorantreiben und sicherstellen, die Sicherheit und die Grundrechte der EU-Bürger bei der Nutzung von KI zu wahren und der KI-Betrieb nachhaltig ablaufen lassen. Die KI-VO ist die weltweit erste, umfassende KI-Regulierung.
Zur neuen KI-VO hier nun der erste praxisnahe Beitrag von Dr. Benedikt Rohrßen in der Zeitschrift für Product Compliance inklusive
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Checklisten zu den Product Compliance-Anforderungen samt Übergangsfristen
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einem Überblick zu Sonderregelungen für Start-ups, Open Source sowie Forschung und Entwicklung
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einem Guide durch die neue KI-VO.
Als erster Einblick hier die erste Seite des Artikels von Dr. Benedikt Rohrßen, KI & CE, Die KI-VO, das Produktsicherheitsrecht für Künstliche Intelligenz (ZfPC 2024, 111-123).
Den vollständigen Aufsatz können Sie hier lesen.