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29. Dezember 2023

Investitionskontrolle ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig

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Am 16. September 2023 ist die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung („BMWKB-GebKAIV“) in Kraft getreten. Damit werden für Leistungen des BMWK und des BAFA ab dem 1. Januar 2024 in den Bereichen Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und insbesondere auch in der Investitionsprüfung erstmalig Gebühren erhoben.

Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Investitionsprüfverfahren ist die Änderung für die Praxis äußerst bedeutend. Die Gebühren variieren je nach Prüfphase, Dauer und Schwierigkeitsgrad des Verfahrens. So sieht das Gebührenverzeichnis für die Beendigung eines Investitionsprüfverfahrens nach Meldepflicht und Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung in der grds. zweimonatigen Prüfphase I (Vorprüfung) durch Freigabebescheid oder Freigabefiktion aufgrund Fristablaufs Gebühren in Höhe von EUR 800 vor. Gleiches gilt bei der Beendigung eines von Amts wegen eröffneten Prüfverfahrens in Phase I. Die Gebühr für die investitionskontrollrechtliche Freigabe eines Erwerbsgeschäfts in Phase II mittels Verwaltungsaktes innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Monaten oder mittels Fiktion durch Fristablauf beträgt EUR 2.500. Bei Verlängerung der Prüffrist in Phase II um drei Monate bzw. zusätzlich um einen weiteren Monat muss der Investor zukünftig mit Festgebühren in Höhe von EUR 5.000 bzw. EUR 6.000 rechnen. Bei besonders zu ergreifenden Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Phase II-Verfahrens kommt eine einmalige Erhöhung der Gebühr hinzu. Die Erhöhung ist gestaffelt, unterschieden wird zwischen einfachem (EUR 10.000), erhöhtem (EUR 20.000) und hohem Aufwand und Schwierigkeitsgrad (EUR 30.000).

Als „besondere Schutzmaßnahmen“ kommen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages oder Auflagen zur Freigabe eines Erwerbs in Betracht. Für die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades sieht die BMWKBGebKAIV keine Maßstäbe vor. Es bleibt die Praxis des BMWK abzuwarten. Wir unterstützen unsere Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung in Investitionsprüfverfahren beim BMWK im Hinblick auf zukünftige Kostenschätzung und Einschätzung der Foreign Direct Investment-Risiken einer Investition in Deutschland.

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