11. Oktober 2023 | 1:16:03 h.
Als neue strukturpolitische Komponente ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier zur Krankenhausreform den Level Ii-Krankenhäusern ein eigenes Kapitel gewidmet, das den Gedanken der sektorenübergreifenden Versorgung zum Gegenstand hat. Was es mit diesem Thema auf sich hat und welche Rahmenbedingungen für die Etablierung von sektorenübergreifenden Versorgern gelten sollen, beschreiben Dr. Vanessa Christin Vollmar und Prof. Roger Jaeckel in der vierten Session.
Download Präsentation - Krankenhausreform 2024: Umwandlung von Krankenhäusern zu Level Ii-Versorgern
Das ist eine sehr gute Frage. Sowohl das Eckpunktepapier als auch der Arbeitsentwurf enthalten zu den datenschutzrechtlichen Folgewirkungen keine Ausführungen. Sie haben aber vollkommen Recht, dass hier ganz unterschiedliche Regelungen und Notwendigkeiten aufeinandertreffen, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies zu verzahnen, wird sicher eine große Herausforderung für die Praxis.
Die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V ist ausdrücklich vorgesehener Leistungsbestandteil der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (vgl. § 115g Abs. 2 Nr. 6 SGB V n.F.). Insofern ist in der Tat davon auszugehen, dass ein gewisser Teil der Kurzzeitpflege künftig in diesen Einrichtungen erbracht wird / erbracht werden muss. Der steigende Bedarf, den Sie ansprechen, wird dies voraussichtlich zusätzlich begünstigen.
Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nehmen an der Notfallbehandlung nach dem G-BA Notfallstufenkonzept nicht teil. Wenn Sie also auf die Notfallmedizin nicht verzichten möchten, ist die Zulassung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nicht die richtige Zulassungsform.
Das ist eine berechtigte Frage. Das wird vor allem auch davon abhängen, wie viele Krankenhäuser nach diesem Transformationsprozess tatsächlich noch übrig bleiben werden. Hier wird sich vor allem die Bundesärztekammer noch ausführlich positionieren.
Guest Speaker
Prof. Roger Jaeckel (bcmed)
Honorarprofessor - Hochschule Neu-Ulm,
Senior Berater - bcmed GmbH, Ulm
Tel: +49 151-70595741
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