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11. Oktober 2023 | 1:16:03 h.

Krankenhausreform 2024: Umwandlung von Krankenhäusern zu Level Ii-Versorgern | #4

Krankenhausreform 2024 | Session 4

Als neue strukturpolitische Komponente ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier zur Krankenhausreform den Level Ii-Krankenhäusern ein eigenes Kapitel gewidmet, das den Gedanken der sektorenübergreifenden Versorgung zum Gegenstand hat. Was es mit diesem Thema auf sich hat und welche Rahmenbedingungen für die Etablierung von sektorenübergreifenden Versorgern gelten sollen, beschreiben Dr. Vanessa Christin Vollmar und Prof. Roger Jaeckel in der vierten Session.

   

Download Präsentation - Krankenhausreform 2024: Umwandlung von Krankenhäusern zu Level Ii-Versorgern

Fragen aus der Session #4

Noch eine Frage zur Systemlandschaft, denn aktuell müssen diese Bereiche im Rahmen der Datenpflege getrennt abgebildet werden, wie ist das dann gedacht (Datenschutz etc.)?

Das ist eine sehr gute Frage. Sowohl das Eckpunktepapier als auch der Arbeitsentwurf enthalten zu den datenschutzrechtlichen Folgewirkungen keine Ausführungen. Sie haben aber vollkommen Recht, dass hier ganz unterschiedliche Regelungen und Notwendigkeiten aufeinandertreffen, die noch nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies zu verzahnen, wird sicher eine große Herausforderung für die Praxis. 

Wo kommt dann die Kurzzeitpflege vor? Ist dies auch eine Gefahr das diese Einrichtungen als "Auffangbecken" hierfür dienen, da aktuell ein hoher und sicher steigender Bedarf besteht?

Die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V ist ausdrücklich vorgesehener Leistungsbestandteil der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (vgl. § 115g Abs. 2 Nr. 6 SGB V n.F.). Insofern ist in der Tat davon auszugehen, dass ein gewisser Teil der Kurzzeitpflege künftig in diesen Einrichtungen erbracht wird / erbracht werden muss. Der steigende Bedarf, den Sie ansprechen, wird dies voraussichtlich zusätzlich begünstigen.

Hat dies schon Relevanz für die Notfallmedizin? Oder müssen die Konzepte von den einzelnen Fachabteilungen erstellt werden?

Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nehmen an der Notfallbehandlung nach dem G-BA Notfallstufenkonzept nicht teil. Wenn Sie also auf die Notfallmedizin nicht verzichten möchten, ist die Zulassung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nicht die richtige Zulassungsform.

Wenn Weiterbildung herausfällt, ist weiterhin ein ausreichende ärztliche Weiterbildung bei dann weniger Einrichtungen sichergestellt?

Das ist eine berechtigte Frage. Das wird vor allem auch davon abhängen, wie viele Krankenhäuser nach diesem Transformationsprozess tatsächlich noch übrig bleiben werden. Hier wird sich vor allem die Bundesärztekammer noch ausführlich positionieren.

Guest Speaker

Prof. Roger Jaeckel (bcmed)

Honorarprofessor - Hochschule Neu-Ulm, 
Senior Berater - bcmed GmbH, Ulm
Tel: +49 151-70595741

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