27. September 2023 | 1:27:29 h.
Mit der neuen Krankenhausreform wird die bisherige Krankenhausvergütung um ein neues Finanzierungselement erweitert. Sinn und Zweck der künftigen Vorhaltevergütung liegen darin, anfallende Vorhaltekosten weitgehend unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Krankenhauses zu vergüten. Damit wird in der Krankenhausvergütung ein Novum geschaffen, das in der dritten Session der Webinar-Serie von Dr. Vanessa Christin Vollmar und Prof. Roger Jaeckel ausführlicher betrachtet wurde.
Download Präsentation - Krankenhausreform 2024: Vorhaltefinanzierung
Das Pflegebudget bleibt von den Reformüberlegungen unberührt. Es wird auch weiterhin bei 20% liegen. Jedenfalls gibt es dazu bislang keine anderweitigen Bestrebungen.
Investitionen in die Notfallversorgung lohnen sich immer, da die Notfallmedizin wichtige Voraussetzung für die Zuweisung der anderen Leistungruppen ist. Die Notfallmedizin gewinnt jedenfalls an Bedeutung.
Die Vorhaltefinanzierung ist doch weiterhin leistungsabhängig (Anzahl der Fälle). Ein Anreiz zur Mengenerweiterung und somit Ökonomisierung besteht m.E. somit weiterhin. Fließen die Erlöse aus den Vorhaltefinanzierungen in die Fachabteilungen/Kliniken in der internen Verrechnung?
In der Übergangsphase gilt diese Logik nicht, im Grundsatz haben Sie aber recht. Die interne Verrechnung wird mit Einführung von Leistungsgruppen eine Veränderung erfahren, die hausindividuell geregelt werden muss.
Guest Speaker
Prof. Roger Jaeckel (bcmed)
Honorarprofessor - Hochschule Neu-Ulm,
Senior Berater - bcmed GmbH, Ulm
Tel: +49 151-70595741
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