Das Thema Nachhaltigkeit spielt auch in M&A Transaktionen zunehmend eine Rolle. Dies hat verschiedene Gründe, wie z.B.
- Investoren, insbesondere aus dem Bereich Private Equity schreiben sich auf die Fahne, nur noch in nachhaltige Unternehmen zu investieren.
- Banken fragen im Rahmen der Transaktionenfinanzierung die Nachhaltigkeitsbemühungen des Zielunternehmens ab, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
- Käufer wollen wissen, ob und welche Nachhaltigkeitsrisiken sie sich einkaufen, da sie (zukünftig) auf Grund gesetzlicher Pflichten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), CSRD, CSDDD) dazu verpflichtet sind, über die Nachhaltigkeitsbemühungen ihrer Tochterunternehmen zu berichten.
- Kein Unternehmen kann es sich heute aus Reputationsgründen leisten, das Thema Nachhaltigkeit zu vernachlässigen und Nachhaltigkeitsrisiken einzukaufen.
Nachhaltigkeit stellt einen wertbildenden Faktor dar, der sich positiv wie negativ auf den Kaufpreis auswirken kann. Daher ist in jeder M&A Transaktion eine ESG Due Diligence unerlässlich. Für die Legal Due Diligence heißt dies zweierlei
- Zum einen ist die Einhaltung spezifischer ESG Gesetze zu überprüfen. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist beispielsweise die Einhaltung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister) und der Meldepflichten nach CSRD (falls anwendbar) zu überprüfen; im Bereich Arbeitsrecht die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Tarifverträgen.
- Daneben, und das ist ein neuer, aber wichtiger Teil der Legal Due Diligence, sind die sog. weichen ESG-Kriterien zu überprüfen, das heißt das Bestehen von Nachhaltigkeitsstrukturen im Zielunternehmen auf der Grundlage der Anforderungen der einschlägigen Nachhaltigkeitsgesetze.
Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen dann in die Vertragsverhandlungen einfließen. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- Ermittlung eines Deal Breakers: Abbruch der Verhandlungen; Alternative: Carve-Out
- Auswirkung auf die Vertragsdokumentation
- Einbeziehung von rechtlichen ESG-Themen in Garantien
- Aufnahme von speziellen ESG-Garantien für Soft ESG-Kriterien
- Freistellung für bestimmte potentielle Nachhaltigkeitsrisiken
- Closing Action in Bezug auf die Einführung bestimmter Nachhaltigkeitsstrukturen
- Post Closing Verpflichtungen in Bezug auf die Einführung bestimmter Nachhaltigkeitsstrukturen bei Joint Ventures
- Kaufpreisanpassung auf Grund von Investitionsbedarf oder ermittelten, konkreten Risiken
Gerne können Sie weitere Informationen der untenstehenden Präsentation zu unserem Webinar zum Thema „ESG in M&A Transaktionen - Wie der Megatrend Nachhaltigkeit das M&A-Geschäft verändert“ entnehmen, in der wir nochmals die Besonderheiten aus rechtlicher, aber auch wirtschaftlicher Sicht darstellen.
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