Autor

Mgr. JUDr. Markéta Cibulková, Ph.D.

Senior Associate

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13. März 2023

Beschäftigen Sie Staatsbürger aus der Ukraine?

  • Briefing

Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger und Visumverlängerung

Ukrainische Staatsbürger, die im letzten Jahr vor dem Krieg in die Tschechische Republik geflohen sind, haben in den meisten Fällen eine von zwei Visumarten erhalten. Meistens handelt es sich um einen vorübergehenden Schutz (auf Tschechisch: dočasná ochrana), seltener um ein Visum zum Zweck der Aufenthaltsduldung (auf Tschechisch: vízum za účelem strpění pobytu), mit der Maßgabe, dass beide Visa am 31. März 2023 auslaufen. Wenn Sie einen solchen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie zunächst prüfen, welche Art von Visum er oder sie erhalten hat, um korrekt feststellen zu können, ob Sie diesen Arbeitnehmer (ohne weitere Maßnahmen) weiter beschäftigen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, bitten Sie Ihren Arbeitnehmer um die Vorlage seines Reisepasses, in dem alle Informationen zu finden sind.

1. Vorübergehender Schutz

In diesem Fall müssen Sie eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes beantragen. Der Arbeitnehmer muss sich im Februar und März selbst über das Online-Formular des Innenministeriums registrieren (Link: Anleitung zur Online-Registrierung (gov.cz)). Die Online-Registrierung ist bis zum 31. März 2023 möglich, und der Arbeitnehmer muss seine persönlichen Daten, seine Passnummer, seine Visummarke oder seinen Grenzpass, seine aktuelle Wohnanschrift in der Tschechischen Republik sowie seine persönliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben. Der Arbeitnehmer erhält dann automatisch eine Bestätigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 30. September 2023 per E-Mail. Sie sollten sich diese Bestätigung vom Arbeitnehmer vorzeigen lassen, da Sie ihn auf der Grundlage dieser Bestätigung mindestens bis zum 30. September 2023 beschäftigen können. Doch damit ist es weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber getan. Der Arbeitnehmer muss telefonisch oder über das OAMP-Portal (Referat für Asyl- und Migrationspolitik) des Innenministeriums einen Termin vereinbaren, einen persönlichen Besuch in einem bestimmten Büro des Innenministeriums vereinbaren und eine neue Visummarke beantragen. Mit der neuen Visummarke wird die Schutzdauer und damit das Recht auf Arbeit bis zum 31. März 2024 verlängert. Alle Personen, die bis Ende 2022 vorübergehenden Schutz erhalten haben, haben Anspruch auf eine Verlängerung. Lassen Sie sich vom Arbeitnehmer die neue Visummarke zeigen, um sicherzustellen, dass Sie ihn weiter beschäftigen können. Meldet sich der Arbeitnehmer nicht bis zum 31. März 2023 oder erscheint er nicht persönlich beim OAMP, läuft der vorübergehende Schutz aus, der Arbeitnehmer verliert die Befugnis, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, und die Weiterbeschäftigung ist illegal. Arbeitgebern drohen bei illegaler Beschäftigung Geldbußen von bis zu 10 Millionen CZK.

2. Visum zum Zweck der Aufenthaltsduldung

Wenn Ihr Arbeitnehmer ein Visum zum Zweck der Aufenthaltsduldung erhalten hat, ist alles einfacher. Mit der Gesetzesnovelle des Lex Ukraine vom Januar wurde das Duldungsvisum automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert und damit der freie Zugang dieser Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt. Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung nur für die Visa gilt, die nach dem 24. Februar 2022 im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine ausgestellt wurden. Anders als beim vorübergehenden Schutz ist keine Beantragung, Registrierung oder Neubezeichnung des Visums erforderlich. Ein Arbeitnehmer kann jedoch eine neue (Überbrückungs-)Marke beantragen, die als Bestätigung für Arbeitgeber und Behörden dient. Inhaber eines gültigen Duldungsvisums haben bis zum 31. März 2024 freien Zugang zum Arbeitsmarkt, d. h. sie können beschäftigt werden.

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