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Mgr. Pavel Juřička, LL.M.

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16. Dezember 2022

Verdeckte Änderung des Arbeitsgesetzes

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Verdeckte Änderung des Arbeitsgesetzes

Im Schatten einer bevorstehenden größeren Änderung des Arbeitsgesetzes (über die wir beim letzten Mal berichtet haben) wurde eine Novelle des Gesetzes über die Gewährung von Leistungen für Menschen mit einer gesundheitlichen Behinderung sowie eine geringfügige Novelle des Arbeitsgesetzes zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubs verabschiedet. Die Änderung ist Anfang Dezember in Kraft getreten.

Bislang kannte das tschechische Rechtssystem das Vaterschaftsgeld nur als Leistung der Krankenversicherung. Diese Tatsache hat sich jedoch bisher nicht im Arbeitsgesetzbuch widergespiegelt. So konnten Arbeitnehmer diese Leistung bei der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen, allerdings nur im Rahmen des Elternurlaubs. Nun sind die Arbeitgeber verpflichtet, Vaterschaftsurlaub im Zusammenhang mit der Geburt und Betreuung eines Kindes für die Dauer der Inanspruchnahme des Vaterschaftsgeldes, d. h. bis zu zwei Wochen, zu gewähren.

Durch die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs wird der Anspruch auf den normalen Urlaub nicht verringert. Im Gegenteil, der Arbeitgeber darf die Inanspruchnahme des Urlaubs nicht für den Zeitraum festlegen, in dem sich der Arbeitnehmer im Vaterschaftsurlaub befindet. Bittet der Arbeitnehmer dann den Arbeitgeber, den Urlaub so zu gewähren, dass er in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vaterschaftsurlaub steht, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch nachkommen. Der Arbeitnehmer hat auch weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an den Vaterschaftsurlaub Elternzeit zu nehmen. Befindet sich der Arbeitnehmer im Urlaub, wird der normale Urlaub durch die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs unterbrochen. Der normale Urlaub wird jetzt auch im Falle einer Quarantäneanordnung gesetzlich unterbrochen.

Der Vaterschaftsurlaub wird neuerdings eine Schutzfrist sein, d. h. das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kann während des Vaterschaftsurlaubs – von Ausnahmen abgesehen – nicht gekündigt werden. Neben dem Vaterschaftsurlaub wird auch der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt wird, in die Schutzfrist einbezogen.

Außerdem kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, der sich im Vaterschaftsurlaub befindet, nicht sofort beenden.

Die Höhe des Vaterschaftsgeldes entspricht der Höhe der geldlichen Unterstützung der Mutterschaft (sog. Mutterschaftsgeld) und wird ebenfalls von dem zuständigen Sozialversicherungsträger gezahlt. Die Bedingungen für die Auszahlung des Anspruchs sind im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Der Arbeitgeber muss beim Ausfüllen des Antragsformulars und bei der Übermittlung an den zuständigen Sozialversicherungsträger mitwirken, was jedoch keine verwaltungstechnischen Schwierigkeiten mit sich bringen sollte.

Nach dem Ende des Vaterschaftsurlaubs ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer wieder an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz einzusetzen (sog. „auf den gleichen Stuhl“), was angesichts der Dauer in der Praxis kein Problem darstellen dürfte.

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