Die EU-Whistleblower-Richtlinie betrifft neben Großkonzerne auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sogenannte KMUs: Ab Dezember 2023 müssen diese eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
Für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle bereits ab Mai 2023, wenn voraussichtlich das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft tritt.
Wie ein solches Hinweisgebersystem fristgerecht und rechtssicher eingerichtet wird und welche Fallstricke zu beachten sind, beantworten Dr. Martin Knaup und Jan-Patrick Vogel, Co-Heads der Compliance-Gruppe bei Taylor Wessing in einem FAQ als Video.
Acht Fragen - acht Antworten. Die einzelnen Videos finden Sie unten in der Serie.
Das komplette Video gibt es hier:
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