24. Februar 2022 | 1:32:15
Am 01.06. dieses Jahres wird die neue Vertikal-GVO, das „Grundgesetz des Vertriebs-Kartellrechts“, in Kraft treten. Die Regelungen der neuen Vertikal-GVO und der dazu gehörigen Leitlinien werden sämtliche Liefer-, Dienstleistungs- und Beschaffungsverträge betreffen und sind daher für alle Unternehmen von höchster Relevanz. Entsprechend groß ist die Notwendigkeit, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um bestehende Gestaltungsspielräume optimal nutzen und Risiken vermeiden zu können.
Schadensersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen
von Dr. Stefan Horn, LL.B. und Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dipl.-Volkswirt
von mehreren Autoren
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