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Dr. Daniel Tietjen

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1. Dezember 2021

Einigkeit der Ampel-Koalition hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis-Produkten

  • Briefing

– Erste Details im neuen Koalitionsvertrag

Autoren: Dr. Daniel Tietjen, Christoph Behm

Eine wesentliche Hürde für die Legalisierung von Cannabis-Produkten zu Konsumzwecken ist genommen. Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und den GRÜNEN hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und ihrem Wahlversprechen folgend auch die Legalisierung von Cannabis-Produkten in die Vereinbarung mit aufgenommen. So heißt es auf Seite 87 des Koalitionsvertrages unter der Überschrift Drogenpolitik:

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus. Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“

Abgabe in lizensierten Geschäften

Die Abgabe soll also ausschließlich an Erwachsene und in lizensierten Geschäften erfolgen, womit der Verkauf über Lizenzhändler in spezialisierten sog. „Cannabis Stores“ gemeint sein dürfte. Damit scheint die zentrale Streitfrage, die im Vorfeld Gegenstand heißer Diskussionen zwischen den Ampel-Parteien war, geklärt zu sein. Demnach dürften Apotheken und allgemeine Einzelhandelsgeschäfte aus dem Kreis der Abgabeberechtigten für Cannabis zu Konsumzwecken ausscheiden. Die spezialisierten Lizenzhändler müssen aber strenge Qualitätsstandards erfüllen, wodurch die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden soll. Aus ökonomischer Sicht ist es auch zu begrüßen, dass dem Eigenanbau faktisch eine Absage erteilt wurde. Unternehmen in der Cannabis-Lieferkette können sich also auf eine ungebrochene Nachfrage einstellen, welche den erheblichen regulatorischen Aufwand allemal kompensieren dürfte. Aus dem Koalitionsvertrag geht jedoch nicht hervor, welche Formen von Cannabis von der Freigabe erfasst sind. So existiert neben Marihuana, also den getrockneten Blüten der weiblichen Hinpflanze, auch noch das Cannabisharz Haschisch, welches aus dem Harz der Pflanze gewonnen und anschließend gepresst wird, sich aber bisher der politischen Diskussion entzogen hat. Ebenso unklar ist, ob Cannabis auf Dauer legal in Deutschland zu kaufen ist. Die Ampel-Parteien wollen das Gesetz jedenfalls nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen, wie z.B. Suchtprobleme, hin überprüfen.

Drugchecking von illegalen Drogen

Flankierend zur Freigabe von Cannabis in lizensierten Geschäften plant die zukünftige Regierung auch Modelle zur Kontrolle von illegal erworbenem Cannabis und anderen Drogen. Diesen Modellen ist gemein, dass sie anonym, wertungsfrei und kostenlos für die Konsumenten erfolgen. Das sog. „Drugchecking“, also die chemische Analyse von Betäubungsmitteln auf Verunreinigungen, könnte sich gerade für Unternehmen in der Laborbranche zu einen lohnenden (Neben )Geschäftszweig entwickeln, da angesichts der Kostenfreiheit für die Konsumenten insoweit Erstattungen des Staates für die Unternehmen locken dürften.

Marketing und Sponsoring

Trotz Legalisierung muss sich der Markt bei Cannabis hinsichtlich Marketing und Sponsoring erstmal auf weitere Verschärfungen einstellen. Bislang war nach gemäß § 14 BtMG die Werbung für Cannabis-Produkte zu Konsumzwecken einem kompletten Werbeverbot unterworfen und für medizinisches Cannabis als Fertigarzneimittel durften die Akteure der Lieferkette nur gegenüber den Fachkreisen, Apotheken und Ärzten werben. Die Aussagen des Koalitionsvertrages deuten aber auf ein komplettes Werbeverbot hin. Damit bliebe nur die sachlich notwendige Information weiterhin erlaubt. Viel wird aber davon abhängen, wie der Gesetzgeber Cannabis zu Konsumzwecken in Zukunft in den regulatorischen Kontext einbettet.

Fazit

Die Aussagen des Koalitionsvertrages liegen auf einer Linie mit den im Vorfeld geäußerten Reformbestrebungen zur Legalisierung von Cannabis-Produkten und dürften – trotz aller Unverbindlichkeit – von potenziellen Akteuren der Cannabis-Lieferkette mit Freuden begrüßt werden. Jedoch existiert noch kein endgültiger Zeitrahmen, wann mit dem neuen Gesetz zu rechnen ist. Auch wenn die Vereidigung der neuen Bundesregierung für Anfang Dezember geplant ist, dürfte angesichts akuter Themen – insbesondere das der Pandemiebekämpfung – mit dem Start des Gesetzgebungsverfahrens erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen sein.
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