Wie die Börsen-Zeitung berichtet, soll der Deutsche Bundestag noch vor dem Ende der Legislaturperiode die entsprechende gesetzliche Grundlage bis zum 31. August 2022 verlängern. Wie bereits seit Längerem absehbar war, wird eine mögliche Reform des Aktienrechts und damit eine dauerhafte Lösung aber erst nach der Bundestagswahl umgesetzt werden können.
Damit schafft der Gesetzgeber zumindest für die kommende Hauptversammlungssaison grundsätzlich Klarheit. Ob – wie im Winter – Anpassungen vorgenommen werden oder die aktuelle Rechtslage unverändert weitergilt, ist soweit ersichtlich nicht bestätigt. Der enge zeitliche Rahmen – der Bundestag soll in der kommenden Woche entscheiden – spricht jedoch eher für Letzteres. Aktionärsschützer wird das nicht zufriedenstellen, sahen sie doch die Einschränkung bzw. Suspendierung verschiedener Aktionärsrechte zunehmend kritisch. Dennoch ist zu begrüßen, dass die Unternehmen nunmehr Planungssicherheit haben, schließlich stehen bereits im Januar die ersten Hauptversammlungen an.
Letztlich hatte sich die virtuelle Hauptversammlung in den vergangenen rund 18 Monaten bewährt. Ob und inwieweit sie als Blaupause für eine entsprechende Reform dienen kann, wird sicher zu diskutieren sein. Ein Zurück zur zwingenden Präsenzveranstaltung wäre jedoch ein großer Rückschritt der weder im Sinne eines modernen Aktienrechts noch im Interesse von Unternehmen und Aktionären sein kann.