Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) beschlossen, der Bundesrat folgte am 25. Juni 2021. Es wird am 1. Januar
2023 (für deutsche Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern, ab 1. Januar
2024 mit mindestens 1000 Arbeitnehmern) in Kraft treten. Rechtlich bedeutet das
Gesetz für Unternehmen vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in
den Bereichen Compliance und nachhaltige Vertragsgestaltung, insbesondere im
Rahmen des Einkaufs.
Dieser Leitfaden empfiehlt entlang des gesetzlichen Sorgfaltspflichtenkatalogs
(= Risikomanagement, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventivmaßnahmen,
Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentations- und Berichtspflicht), was Unternehmen in welcher Reihenfolge konkret tun können, um die
gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Hier finden Sie einen Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und darüber, welche Unternehmen genau von dem Gesetz
betroffen sind, was das Gesetz fordert und welche Sanktionen bei Verstößen
drohen.
Leitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (PDF-Download)