4. März 2021
Im deutschen Recht können sinnvolle Haftungsbeschränkungs-/Haftungsausschlussklauseln bzw. Freistellungsklauseln nur individualvertraglich (und nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) oder Standardverträgen mit vorformulierten Vertragsbedingungen für mehr als zwei Verträge) vereinbart werden.
Mehr vertragliche Gestaltungsfreiheit bieten das CISG (UN-Kaufrecht) oder das Common Law bzw. Schweizer Recht. Bei grenzüberschreitenden Geschäften bzw. internationalen Verträgen kann es daher eine Option sein, ein anderes Recht als das Deutsche zu wählen. Aber auch bei nationalen Verträgen kann es sich lohnen, in Standardverträgen und AGB ein anderes Recht zu wählen.
Siehe hierzu die sehr hilfreiche 2. Auflage der Veröffentlichung von Martin Rothermel Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht: Sie enthält kompakte Informationen und Überlegungen zu internationalen Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträgen (Rechtswahl und Gerichtsstand bzw. Schiedsgerichtsbarkeit, Deutsches Recht - CISG - Schweizer Recht - Common Law im Vergleich (mit einer sehr hilfreichen Tabellenkalkulation zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Vertragsstruktur mit über 80 Themen), international zwingende Bestimmungen im Vertrieb in über 50 Regionen und Ländern, Eigentumsvorbehaltsregelungen und Gültigkeit von Konsignationsvereinbarungen in über 75 Ländern, Grundlagen des Kartellrechts für vertikale Vereinbarungen in der EU und über zehn weiteren Ländern, Kommentierung der Incoterms®2020). Das Buch enthält auch eine tabellarische Übersicht über Inhalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von 12 der bekanntesten Schiedsgerichtsordnungen internationaler Schiedsinstitutionen als Alternativen zu staatlichen Gerichten. Darüber hinaus bietet das Buch ein Update zu den Brexit-Folgen und anderen internationalen Freihandelsabkommen, die im Jahr 2020 in großem Umfang unterzeichnet wurden (wodurch die beiden größten Freihandelszonen der Welt geschaffen wurden).