26. Februar 2021
Etwa einen Monat nach Präsentation der neuen Homeoffice-Regelungen durch die Regierung wurde am 24.02.2021 im Nationalrat nun der steuerrechtliche Teil beschlossen.
Damit können ArbeitnehmerInnen künftig bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung jährlich als Werbungskosten geltend machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Für die Absetzbarkeit reichen nun 26 Tage (ursprünglich waren hier 42 Tage als Grenze geplant, was auf – nachvollziehbare – Kritik stieß). Gleichzeitig können ab 2021 bis zu 300 € Homeoffice-Pauschale – 3 € pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage (in denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung erbracht wird) – die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist hier unter Umständen auch eine entsprechende Geltendmachung von Werbungskosten möglich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Zudem sind die Home-Office Tage grundsätzlich zu „tracken“, was wiederum einen administrativen Mehraufwand bedeutet.
Der arbeitsrechtliche Teil des Homeoffice-Maßnahmenpakets wurde allerdings wie erwartet in der letzten Sitzung des Nationalrats noch nicht behandelt, da sich der Sozialausschuss noch darüber berät. Hier wird mit Spannung das Ergebnis erwartet. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält hier noch einige Unklarheiten, die hoffentlich vor der Beschlussfassung noch überarbeitet und bereinigt werden. Insbesondere die Bereiche Beendigungsmöglichkeiten, Haftung für Schäden im Homeoffice oder Bereitstellungspflichten/Kostenersatz für Arbeitsmittel sollten hier noch konkretisiert werden.
Es bleibt daher weiterhin spannend. Die nächste Sitzung und daher Gesetzeswerdung ist grundsätzlich erst für den 24.03.2021 geplant. Weil das Gesetzespaket allerdings bereits am 1. April in Kraft treten soll, ist wohl auch ein früheres Zusammentreffen des Nationalrats nicht unwahrscheinlich.
von mehreren Autoren
von Mag. Wolfgang Kapek und Mag. Sandra Popp
von Mag. Walter Pöschl und Mag. Sandra Popp