Am 19. Januar 2021 ist die 10. GWB-Novelle, das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Modernisierung der Missbrauchsvorschriften mit besonderer Relevanz für Unternehmen aus der Digitalwirtschaft. Weitere wichtige Änderungen gibt es insbesondere in den Bereichen Fusionskontrolle, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie Kartellschadensersatz.