30. Juni 2020

Virtuelle Hauptversammlung ist Ermessensentscheidung

In einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 26. Mai 2020 des LG München I (AZ 5 HK O 6378/20) ist klargestellt worden, dass die Entscheidung des Vorstands für die Durchführung einer Hauptversammlung als „virtuelle“ Hauptversammlung eine Ermessensentscheidung und als solche im Hinblick auf Ermessensfehlgebrauch gerichtlich überprüfbar ist.

Im konkreten Fall begehrte eine Aktionärin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, der Gesellschaft einstweilen die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung zu untersagen. Das Gericht lehnte eine einstweilige Verfügung ab und verwies die Aktionärin stattdessen auf die Anfechtung der auf einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse. So sei eine Anfechtbarkeit der Beschlüsse etwa im Falle eines Ermessensfehlgebrauchs denkbar. Dieser könne sich beispielsweise bei überschaubarer Teilnehmerzahl einer physischen Hauptversammlung (etwa bei Gesellschaften mit kleinem Aktionärskreis) ergeben. Eine solche Anfechtung sei auch nicht durch § 1 Abs. 7 COVID-19-Gesetz ausgeschlossen.

Auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung empfiehlt es sich, die Abwägungen des Vorstands zur Form der Hauptversammlung im entsprechenden Einberufungsbeschluss zu dokumentieren und in diese Abwägung neben der pandemiebedingten Gefährdungslage einerseits auch die Verkürzung der Aktionärsrechte durch das COVID-19-Gesetz andererseits einzustellen.

Interessant ist ferner, dass das LG München I in seiner Entscheidung das Recht des Aktionärs anführt, auch auf der virtuellen Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen, was sogar für Geschäftsordnungsanträge erwogen wird. Dies ist einerseits mit der Gesetzesbegründung zum COVID-19-Gesetz schwerlich vereinbar, zum anderen zeigt auch die Praxis im DAX, dass Gegenanträge weit überwiegend auf virtuellen Hauptversammlungen nicht berücksichtigt werden.


Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren

Related Insights

Gesellschaftsrecht/ M&A & Kapitalmärkte

Zukunftsfinanzierungsgesetz und Mehrstimmrechtsaktien: Neuerungen für Unternehmen, Handlungsempfehlungen und Praxishinweise aus aktienrechtlicher Sicht

19. Dezember 2023
Briefing

von Dr. Oliver Rothley und Tobias Kraut

Klicken Sie hier für Details

Hot Topics Hauptversammlung: ESG

12. Dezember 2023

von Nikolaus Plagemann

Klicken Sie hier für Details
Gesellschaftsrecht/ M&A & Kapitalmärkte

ESMA’s requirements on sustainability disclosure in ESG bond prospectuses

9. Oktober 2023
Briefing

von Dr. Christian Köhler

Klicken Sie hier für Details