24. März 2020
Am 23. März 2020 haben sämtliche europäische Wettbewerbsbehörden, die Mitglieder des European Competition Network (ECN) sind, die über diesen Link abrufbare gemeinsame Stellungnahme herausgegeben. Sie richtet sich insbesondere an die Hersteller und Händler von Produkten, die in der gegenwärtigen Situation zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher als wesentlich angesehen werden (z.B., aber nicht ausschließlich, Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel).
Diese Unternehmen stehen derzeit besonders im Fokus der Wettbewerbsbehörden, die kartellrechtswidrige Absprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (bspw. überhöhte Preise, Lieferverweigerungen, Ungleichbehandlung bei Lieferungen etc.) vermeiden wollen.
In diesem Zusammenhang macht das ECN auch darauf aufmerksam, dass die bestehenden Wettbewerbsregeln es den Herstellern grundsätzlich (aber nicht immer) erlauben, Höchstverkaufspreise für ihre Produkte festzulegen. Dies könne sich aktuell als nützlich erweisen, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen auf der Vertriebsebene zu verhindern.
Gleichzeitig wird in der gemeinsamen Stellungnahme auch hervorgehoben, dass die außergewöhnliche Situation Kooperationen zur Gewährleistung der Versorgung und der fairen Verteilung knapper Güter an alle Verbraucher erforderlich machen kann und dass die Behörden nicht aktiv gegen notwendige und vorübergehende Kooperationen vorgehen werden, die der Vermeidung von Versorgungsengpässen dienen. In Zweifelsfragen können sich betroffene Unternehmen an die Wettbewerbsbehörden wenden.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder Unterstützung bei diesbezüglichen oder allgemeinen kartellrechtlichen Fragestellungen benötigen, sprechen Sie unsere Kartellrechtler Dr. Marco Hartmann-Rüppel und Stephan Manuel Nagel gerne jederzeit an.
Markets of virtual reality headsets
von Alexander Schmalenberger, LL.B. und Stephan Manuel Nagel, LL.M. (EUI)