8. April 2026
Am 1. April 2026 ist das sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket in Kraft getreten. Gemäß dem neuen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz dürfen Tankstellen in Deutschland ihre Spritpriese nun nur noch einmal am Tag um 12 Uhr erhöhen. Das Kraftstoffmaßnahmenpaket bringt darüber hinaus zwei tiefgreifende Änderungen des GWB mit sich: einen neuen § 29a GWB zum Preismissbrauch auf den Großhandels- und Raffineriemärkten und einen angepassten § 32f GWB, der das Verfahren bei Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen strafft und sektorübergreifend (nicht nur in der Mineralölbranche) Abhilfemaßnahmen ohne individuelles Fehlverhalten ermöglicht.
Der Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus ließen die Kraftstoffpreise insbesondere an deutschen Tankstellen stark ansteigen. Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte sich bereits in seiner im Februar 2025 abgeschlossenen Sektoruntersuchung intensiv mit Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel beschäftigt. Vor diesem Hintergrund brachte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche am 17. März 2026 den Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Am 26. März 2026 hat der Bundestag das sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket verabschiedet – ein beispiellos kurzer Zeitraum für derart weitreichende Strukturreformen.
Auch dies ist mit Blick auf Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie mit einem Fragezeichen zu versehen.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen hat das BKartA die Beschlussabteilung V – Wettbewerbs- und Verbraucherschutz neu aufgestellt. Sie wird zukünftig aus drei Projektteams bestehen: Der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, einem Team für Verfahren nach § 32f GWB und einem Team für Verfahren nach dem neuen § 29a GWB. Diese Bündelung der Kompetenzen lässt eine deutlich intensivere Durchsetzungspraxis auf den Kraftstoffmärkten erwarten.
Unternehmen im Kraftstoffgroßhandel und in der Raffinerie sollten ihre Kostenrechnungssysteme, Preisbildungsprozesse und Compliance-Strukturen auf die Anforderungen der neuen Beweislastumkehr ausrichten, um Zuordnung sowie Höhe (und, soweit die Höhe der Kosten das Marktübliche erheblich überschreitet, Angemessenheit) ihrer Kosten jederzeit gegenüber dem BKartA nachweisen zu können.
Die Verschärfung des § 32f GWB macht deutlich, dass Sektoruntersuchungen des BKartA sehr ernst zu nehmen sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Abhilfemaßnahmen.
Das Gesetz sieht eine Evaluierung nach fünf Jahren vor. Die praktischen Auswirkungen werden maßgeblich davon abhängen, wie das BKartA die neuen Befugnisse ausübt und wie die Gerichte die Vorschriften auslegen werden. Ob das Kraftstoffmaßnahmenpaket die gewünschten Effekte bringt, ist vor dem Hintergrund der seit Einführung der 12 Uhr-Regel weiter in die Höhe schießenden Spritpreise jedoch fraglich.
Ergänzend zu nationalen Initiativen wie dem Kraftstoffmaßnahmenpaket in Deutschland fordern die Finanzminister Deutschlands, Spaniens, Portugals, Österreichs und Italiens die Prüfung einer Übergewinnsteuer auf EU-Ebene.
Für Fragen zu den Auswirkungen des Kraftstoffmaßnahmenpakets auf Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Stephan Manuel Nagel
Mareen Coenen