25. Mai 2018
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle europäischen Unternehmen. Die DSGVO führt zu deutlich erhöhten Compliance-Anforderungen. Unternehmen drohen hohe Strafen, wenn sie gegen die neuen Regeln verstoßen: Datenschutzbehörden können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro verhängen oder aber vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens. Selbst Compliance-Verstöße kleinerer und weniger wichtigerer Niederlassungen eines Konzerns können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Unsere Experten stehen bei der dauerhaften Einhaltung der ab sofort geltenden Verpflichtungen beratend und unterstützend zu Seite. Wir gestalten unsere Leistungen so, dass wir neben der unmittelbaren Beratung auch geeignete neue Technologien einsetzen, um unseren Mandanten bestmöglich zu helfen.
Umfassende Informationen zur DSGVO, dem Taylor Wessing-Team und zu Datenschutz-Tools finden Sie auf unserer DSGVO-Website.
von mehreren Autoren
von Dr. Jakob Horn, LL.M. (Harvard) und Alexander Schmalenberger, LL.B.
von Dr. Christian Frank, Licencié en droit (Paris II / Panthéon-Assas) und Dr. Julia Freifrau von Imhoff