Die ePrivacy-Verordnung

Unser umfassender Kommentar zur ePrivacy-Verordnung

In einer sich ständig weiterentwickelnden digitalen Welt sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen und Vorschriften konfrontiert – zum Beispiel, was den Umgang mit personenbezogenen Daten im Online- und Telekommunikationsbereich und somit mit der ePrivacy Verordnung betrifft.

Um Unternehmen dabei zu helfen, sich in diesem komplexen Terrain zurechtzufinden, haben wir mit eprivacy-regulation.org einen umfangreichen Blog ins Leben gerufen, der alle wichtigen rechtlichen Aspekte und Themen abdeckt: 

  • ePrivacy
  • Datenschutz
  • elektronische Kommunikation
  • digitale Märkte in der Europäischen Union

"The EU ePrivacy Regulation - Preliminary Guidance and Commentary" von Dr. Paul Voigt und Dr. Axel Frhr. von dem Bussche. Der Kommentar beinhaltet vorläufige Interpretationen der ePrivacy-Verordnung und gibt praktische Empfehlungen, die Unternehmen dabei helfen, sich auf die zu erwartende Rechtslage vorzubereiten und die möglichen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit zu verstehen.

Besuchen Sie unseren Blog: The EU ePrivacy Regulation

Preliminary Guidance and Commentary

Zum Blog: ePrivacy Regulation
Zum Blog: ePrivacy Regulation

Hintergründe der ePrivacy-Verordnung

Die geplante ePrivacy-Verordnung, auch bekannt als "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation", ist ein wichtiger Rechtsakt der Europäischen Union. Er dient den EU-Staaten zur Stärkung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre von Nutzern in der digitalen Welt. Sie ergänzt die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem legt sie spezifische Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der elektronischen Kommunikation fest.

Ein wesentliches Ziel der geplanten ePrivacy-Verordnung besteht darin, den Schutz der Privatsphäre der Nutzer bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste zu gewährleisten. Sie umfasst verschiedene Kommunikationsformen wie E-Mails, SMS, Telefonanrufe, VoIP und ähnliche Dienste. Die Verordnung legt strenge Regeln für Unternehmen und die Sammlung, Verwendung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Kommunikationsdiensteanbieter fest. Sie stellt sicher, dass die Einwilligung der Nutzer für die Verarbeitung ihrer Daten erforderlich ist. Ferner müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung ist eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung und den steigenden Bedarf an Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre der Nutzer. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen in Unternehmen und ihre digitalen Dienste zu stärken und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern. Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste anbieten, müssen die Bestimmungen der Verordnung beachten, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Sanktionen zu vermeiden.


ePrivacy: Aktueller Stand

Die ePrivacy-Verordnung hat einen längeren und komplexen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Ursprünglich war geplant, dass sie gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Allerdings konnten sich die EU-Mitgliedstaaten bisher nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. Das hat zu Verzögerungen geführt.

Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs der ePrivacy-Verordnung durch die EU-Kommission im Januar 2017 haben verschiedene Änderungen und Diskussionen stattgefunden. Das EU-Parlament verabschiedete einen geänderten Entwurf. Darauf folgten Entwürfe von verschiedenen EU-Ratspräsidentschaften. Einige Kompromissvorschläge wurden gemacht. Bislang wurde jedoch noch kein verbindlicher Textentwurf des Ministerrates angenommen.

Derzeit laufen Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union, um eine Einigung über den endgültigen Text der Verordnung zu erzielen. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hat hierbei eine wichtige Rolle gespielt und versucht, die Mitgliedstaaten zu überzeugen. Es wird jedoch erwartet, dass aufgrund einiger noch offener Streitpunkte ein Inkrafttreten der E-Privacy-Verordnung nicht vor Ende 2023 erfolgen wird.

Trotz der Verzögerungen sollten sich Unternehmen und Organisationen bereits jetzt mit den Anforderungen der ePrivacy-Verordnung auseinandersetzen. Dementsprechend sollte eine Anapssung der Datenschutzmaßnahmen erfolgen. Die Erfahrungen mit der DSGVO haben gezeigt, dass eine frühzeitige Vorbereitung auf neue Datenschutzvorschriften von entscheidender Bedeutung ist.


eprivacy-regulation.org:
Updates und Live-Kommentar zur ePrivacy-Verordnung

Als führende deutsche Tech-Kanzlei informieren wir Sie fortlaufend über wichtige rechtliche Entwicklungen in Sachen ePrivacy. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen mit "ePrivacy-Regulation.org", einen Live-Kommentar, der die ePrivacy-Verordnung Artikel für Artikel einordnet.

Besuchen Sie unseren Blog "ePrivacy-Regulation.org" und bleiben Sie über die neuesten Entwicklungen rund um die ePrivacy-Verordnung informiert. Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu unserer Kommentierung? Dr. Paul Voigt und Dr. Axel Frhr. von dem Bussche beantworten Ihre Fragen zu beantworten und helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen.

FAQ zur ePrivacy Verordnung

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung ist eine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (EU), die speziell den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation regelt. Sie ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und betrifft Themen wie Cookies, elektronische Direktwerbung und Vertraulichkeit der Kommunikation.

Wann tritt die ePrivacy-Verordnung in Kraft?

Der genaue Zeitpunkt, zu dem die ePrivacy-Verordnung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht festgelegt. Ursprünglich war geplant, dass sie gleichzeitig mit der DSGVO im Mai 2018 in Kraft tritt. Es gab jedoch Verzögerungen bei den Verhandlungen. Der genaue Zeitpunkt ist immer noch Gegenstand von Diskussionen und Verhandlungen.

Was ist der aktuelle Stand in Sachen ePrivacy-Verordnung?

Der aktuelle Stand in Bezug auf die ePrivacy-Verordnung ist, dass die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Parlament noch andauern. Es gibt noch keinen endgültigen Text oder ein endgültiges Datum für die Inkraftsetzung. Die Verordnung wurde mehrmals überarbeitet, und es besteht weiterhin Uneinigkeit über bestimmte Aspekte. Insbesondere in Bezug auf die Regelungen zu Cookies und zur Vertraulichkeit der Kommunikation. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen in den kommenden Monaten fortgesetzt werden. Die Verabschiedung der Verordnung dürfte dann in absehbarer Zeit erfolgen.

Gilt die ePrivacy-Verordnung auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, die ePrivacy-Verordnung hat wie die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen extraterritorialen Geltungsbereich, d. h. sie kann unter bestimmten Bedingungen auch für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten.

Besuchen Sie unseren Blog: The EU ePrivacy Regulation

Preliminary Guidance and Commentary

Zum Blog: ePrivacy Regulation
Zum Blog: ePrivacy Regulation