Christoph Ahlburg ist spezialisiert auf die Beratung von Mandanten im Bereich Corporate Compliance. Dabei berät er insbesondere bei der Implementierung und dem Ausbau präventiver Compliance Management Systeme.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der Unterstützung von Mandanten bei der Geldwäscheprävention, insbesondere bei der Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG), und der Implementierung geeigneter Strukturen und Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Third Party Compliance (Durchführung von KYC-Checks und Geschäftspartner-Screenings (M&A), Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter (UBO), Erfüllung Mitteilungspflichten zum Transparenzregister etc.). Darüber hinaus begleitet Christoph Ahlburg Unternehmen bei der Durchführung anlassbezogener interner Untersuchungen und (regelmäßiger) Compliance-Risikoanalysen.
Christoph Ahlburg berät außerdem Unternehmen und Privatpersonen bei gerichtlichen und außergerichtlichen (gesellschaftsrechtlichen) Auseinandersetzungen
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