Nikolaus Plagemann verfügt über ausgeprägte Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Besonders schätzen seine Mandanten seinen pragmatischen Ansatz und seinen sicheren Blick für die Umsetzung der von ihm entwickelten Lösungen. Aufgrund seiner früheren langjährigen Tätigkeit inhouse, als Leiter des Corporate Office und Syndikusrechtsanwalt bei namhaften börsennotierten und international agierenden Konzernen, weiß er, worauf es seinen Mandanten ankommt. Stets lösungsorientiert bringt er seine profunde Praxiserfahrung und vielfältige interdisziplinäre Kenntnisse ein.

Er ist spezialisiert auf die Beratung von Vorständen und die unabhängige Beratung von Aufsichtsräten bei deren jeweiligen Unternehmensentscheiden – bei börsennotierten Gesellschaften mit einem besonderen Augenmerk auf der Einhaltung und Umsetzung der Zulassungsfolgepflichten und der Entsprechung mit den Empfehlungen des DCGK.

Mit seinen Empfehlungen ist er stets darauf bedacht, seine Mandanten vor Risiken zu schützen, in den einschlägigen sensiblen Konstellationen berät er aber auch zur effektiven Durchsetzung von Haftungsansprüchen, zu Untersuchungen und Sonderprüfungen sowie zur D&O.

Seine reichhaltige Erfahrung und Expertise aus zahlreichen Hauptversammlungen setzt er in und nach der Hauptversammlung, zum Beispiel bei der Vertretung in aktienrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten, ein.

Aufsichtsräte berät er auch zu den Anstellungsverträgen und zu Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Darüber hinaus berät er bei Unternehmenskäufen, Übernahmen und gesellschaftsrechtlichen Transaktionen.

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