“The Future is Digital Health“ – das deutsche Gesundheitswesen wird immer digitaler. Dazu hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 18. März 2022 eine aktualisierte Version seines Leitfadens für das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V veröffentlicht. Berücksichtigt wurden in der aktualisierten Version insbesondere die Änderungen durch das Digitale Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) und der ersten DiGAV-ÄndV.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) markieren eine Zäsur in der Digitalisierung der medizinischen Versorgung. So hochgesteckt die Ambitionen, so komplex sind auch die Wege und Hindernisse hin zum Ziel, aber auch zu den Fördertöpfen nach dem KHZG. Bund und Länder stellen 4,3 Milliarden Euro Fördergelder bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Daher beleuchten wir umfassend das sensible Thema Datenschutz, erörtern, unter welchen Voraussetzungen Health-Apps als Medizinprodukte gelten und befassen uns mit vergaberechtliche Vorgaben für Krankenhausträger. Einen schnelle Orientierung bietet unser FAQ eigens zum DVG.