Auf Basis der aktuellen Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 31. Oktober 2025 zeigen sich wichtige neue Aspekte und offene Fragen mit Blick auf das geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG):
1. Offene Leistungspflichten & SGB V-Anpassungsbedarf:
Der G-BA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzesentwurf zentrale Fragen unbeantwortet lässt – vor allem, ob und unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für apothekenseitig abgegebene (bisher nur auf Rezept erhältliche) Arzneimittel übernehmen. Hier besteht dringend gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
2. Wirtschaftlichkeitsgebot & Patientenschutz:
Ein zentraler Kritikpunkt: Bei der rezeptfreien Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente fehlt bislang eine klare Bindung auch der Apotheken an das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Der G-BA fordert, diese Regel explizit und praxisnah ins Gesetz aufzunehmen – auch, um Kostensteigerungen bei kleineren Packungsgrößen für chronisch kranke Versicherte zu vermeiden.
3. Einheitliche Regelungen & Transparenz:
Die Entscheidung, welche Medikamente im Ausnahmefall ohne Rezept durch die Apotheke abgegeben werden dürfen, sollte – so der G-BA – nicht individuell, sondern über Präzisierungen in der AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) oder durch entsprechende Listen in der Rechtsverordnung erfolgen. So ließen sich Versorgungssicherheit, einheitliche Standards und Rechtssicherheit für Apotheken, Behandelnde und Patienten gewährleisten.
Was heißt das für Apotheken und Versicherte?
Viele Details zum Leistungsumfang, insbesondere zur Kostenerstattung durch die GKV, bleiben zum jetzigen Zeitpunkt offen. Es ist jetzt wichtig, den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam und kritisch zu begleiten, da nachträgliche Anpassungen wahrscheinlich sind. Zudem sollten Apotheken und ihre Verbände gezielt prüfen, wie sie sich auf potenzielle neue Dokumentationspflichten, Abgabebeschränkungen und Haftungsschnittstellen vorbereiten.
Für alle Akteur:innen im Gesundheitswesen empfiehlt sich also auch weiterhin ein wachsames Auge auf die konkrete Ausgestaltung der Apothekenreform zu werfen. Mit unserer interdisziplinären Beratung behalten Sie auch im regulatorischen Wandel den Überblick – sprechen Sie uns an, wenn Sie zur Auswirkung der aktuellen Entwürfe auf Ihre Praxis, Ihre Apotheke oder Ihr Unternehmen Einschätzungen oder Begleitung benötigen. Wir halten Sie informiert und beraten Sie gerne individuell zu Chancen, Risiken und nächsten Schritten.