29. Oktober 2025
Nachdem bereits die Referentenentwürfe zur Apothekenreform 2025 richtungsweisende Weichenstellungen erkennen ließen – wir berichteten hier , schritt der Branchen-Dialog um die Modernisierung des Apothekenwesens fort. Die Reformschritte bekommen zunehmend Kontur – wenngleich nicht immer in der einst gedachten Schärfe. Die Bundesregierung konkretisiert nun mit dem Kabinettsentwurf zur Apothekenversorgung 2025 die nächsten konkreten Regelungsschritte.
Im Dezember 2025 wurde der Kabinettsentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vorgelegt. Ziel ist es, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern, die Rolle der Apotheken in der Prävention zu stärken und flexiblere Strukturen im Apothekenbetrieb zu fördern.
Die Apothekenreform knüpft an alte Versorgungsziele an, geht aber mit gezielten Öffnungen und neuen Aufgaben für Apotheken einen Modernisierungsschritt. Die politische Diskussion um wirtschaftliche Absicherung, Patientensicherheit und Systemkohärenz dürfte jedoch keineswegs abgeschlossen sein.
Selbstverständlich behalten wir die weitere Entwicklung für Sie im Blick. Sollten Sie Fragen zu den praktischen Auswirkungen der Reform oder zu individuellen Handlungsoptionen für Ihre Apotheke, Praxis oder Ihr Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne mit fundierter Einschätzung und persönlicher Beratung zur Seite. Wir informieren Sie fortlaufend über relevante Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Chancen und Risiken rechtssicher zu bewerten sowie die nächsten Schritte strategisch zu planen.
Auf Basis der aktuellen Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 31. Oktober 2025 zeigen sich wichtige neue Aspekte und offene Fragen mit Blick auf das geplante Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG):
1. Offene Leistungspflichten & SGB V-Anpassungsbedarf:
Der G-BA weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzesentwurf zentrale Fragen unbeantwortet lässt – vor allem, ob und unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für apothekenseitig abgegebene (bisher nur auf Rezept erhältliche) Arzneimittel übernehmen. Hier besteht dringend gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
2. Wirtschaftlichkeitsgebot & Patientenschutz:
Ein zentraler Kritikpunkt: Bei der rezeptfreien Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente fehlt bislang eine klare Bindung auch der Apotheken an das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Der G-BA fordert, diese Regel explizit und praxisnah ins Gesetz aufzunehmen – auch, um Kostensteigerungen bei kleineren Packungsgrößen für chronisch kranke Versicherte zu vermeiden.
3. Einheitliche Regelungen & Transparenz:
Die Entscheidung, welche Medikamente im Ausnahmefall ohne Rezept durch die Apotheke abgegeben werden dürfen, sollte – so der G-BA – nicht individuell, sondern über Präzisierungen in der AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) oder durch entsprechende Listen in der Rechtsverordnung erfolgen. So ließen sich Versorgungssicherheit, einheitliche Standards und Rechtssicherheit für Apotheken, Behandelnde und Patienten gewährleisten.
Was heißt das für Apotheken und Versicherte?
Viele Details zum Leistungsumfang, insbesondere zur Kostenerstattung durch die GKV, bleiben zum jetzigen Zeitpunkt offen. Es ist jetzt wichtig, den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam und kritisch zu begleiten, da nachträgliche Anpassungen wahrscheinlich sind. Zudem sollten Apotheken und ihre Verbände gezielt prüfen, wie sie sich auf potenzielle neue Dokumentationspflichten, Abgabebeschränkungen und Haftungsschnittstellen vorbereiten.
Für alle Akteur:innen im Gesundheitswesen empfiehlt sich also auch weiterhin ein wachsames Auge auf die konkrete Ausgestaltung der Apothekenreform zu werfen. Mit unserer interdisziplinären Beratung behalten Sie auch im regulatorischen Wandel den Überblick – sprechen Sie uns an, wenn Sie zur Auswirkung der aktuellen Entwürfe auf Ihre Praxis, Ihre Apotheke oder Ihr Unternehmen Einschätzungen oder Begleitung benötigen. Wir halten Sie informiert und beraten Sie gerne individuell zu Chancen, Risiken und nächsten Schritten.
Nach dem Scheitern der großen Apothekenreform in der letzten Legislaturperiode scheint erneut Bewegung in die Modernisierung des Apothekenwesens zu kommen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet mit der Apothekenreform 2025 an konkreten Anpassungen der Apothekenvergütung, dem nachhaltigen Erhalt eines flächendeckenden Versorgungsnetzes, dem Bürokratieabbau und der stärkeren Einbindung von Apothekenkompetenzen in die Versorgung der Bevölkerung. Mit der Veröffentlichung der aktuellen Referentenentwürfe wird nun deutlich, welche konkreten Maßnahmen hinter den bisher vagen Reformversprechen stecken.
Wir geben einen Überblick über die wesentlichen geplanten Änderungen – und die schon jetzt aufkommende Kritik:
Ob und in welchem Umfang diese Reformpläne umgesetzt werden, bleibt angesichts des noch laufenden Branchendialogs und politischen Abstimmungsprozessen abzuwarten. Die kommenden Anhörungen und die weitere Diskussion werden insbesondere zeigen, inwieweit die schon jetzt laut werdende Kritik in den endgültigen Gesetzestext einfließen wird.
Klar ist schon jetzt: Die Apothekenreform wird die künftige Rolle der Apotheke im Gesundheitssystem entscheidend prägen. Das Ergebnis der aktuellen Reformdiskussion wird maßgeblich darüber bestimmen, wie Apotheken sich künftig organisieren, finanzieren und in Prävention sowie Patientenversorgung einbringen können. Noch vor Weihnachten soll im Kabinett zu den Referentenentwürfen beraten werden.
*Referentenentwürfe des BMG zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom 16.10.2025 und zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vom 14.10.2025
von Kathleen Munstermann-Senff, LL.M. (Medizinrecht) und Dr. Lisa Rottmann, LL.M. (Medizinrecht)