20. Januar 2023 |
Seit Januar 2023 ist es in Kraft: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Während das Risikomanagement und das Beschwerdeverfahren bereits ab dem 1. Januar 2023 stehen müssen, sind weitere Sorgfaltspflichten schrittweise im laufenden Jahr zu erfüllen. Trotz Bußgeldrisikos tun sich viele Unternehmen noch immer schwer mit der rechtzeitigen Umsetzung des Gesetzes. Oliver Winter, Senior Regional Compliance Manager bei der BMW AG, und Sebastian Rünz, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, geben Einblicke in die Unternehmens- und Beratungspraxis und Tipps, wie die komplexen Gesetzesvorgaben umgesetzt werden können.
Viel Spaß bei unserer ersten Session!
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