– Kommissionsentscheidung –
Vergangene Woche hat die Europäische Kommission gegen Meta eine Geldbuße in Höhe von ca. EUR 797 Mio. verhängt, weil Meta nach Ansicht der Kommission seine marktbeherrschende Stellung auf dem zumindest EWR-weiten Markt für persönliche soziale Netzwerke und den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien missbraucht habe.
Zum einen wirft die Kommission Meta vor, seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem Facebook Netzwerk zu verknüpfen. Hierdurch werden den Facebook-Nutzern die Anzeigen des Marketplace automatisch angezeigt, wenn sie Facebook nutzen. Diesen Vertriebsvorteil haben Wettbewerber von Meta nicht und sie könnten nach Ansicht der Kommission hierdurch vom Markt ausgeschlossen werden.
Zum anderen wirft die Kommission Meta vor, gegenüber Wettbewerbern im Bereich der Online-Kleinanzeigendienste, die auf Facebook und Instagram Werbung treiben, unfaire Handelsbedingungen zu verwenden. Erzeugen diese Wettbewerber Werbedaten der Plattformnutzer, so stehen diese exklusiv dem Facebook Marketplace zur Verfügung.
Meta hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
– Einordnung –
Die Entscheidung der Kommission betrifft typische kartellrechtliche Problemfelder bei digitalen Geschäftsmodellen und ist daher über den Einzelfall hinaus von Bedeutung.Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung unterliegen besonderen kartellrechtlichen Verhaltenspflichten. Unter anderem kann die Bündelung separater Produkte kartellrechtswidrig sein, sofern die Kunden die Produkte nur noch gemeinsam beziehen können und es hierdurch zu Verdrängungswirkungen für Wettbewerber kommen kann.
Der zweite Teil der Entscheidung betrifft die exklusive Nutzung von Daten. Nutzerdaten haben eine erhebliche wettbewerbliche Bedeutung für digitale Geschäftsmodelle. Kartellrechtlich können marktbeherrschende Unternehmen daher unter Umständen verpflichtet sein, Wettbewerbern Zugang zu Daten zu gewähren.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise im Bereich Kartellrecht.