14. September 2023
Die Digitalisierung im Bereich des Arbeitsrechts ist in letzter Zeit ein viel diskutiertes Thema, nicht nur im Zusammenhang mit der Pandemie, sondern insbesondere mit dem raschen Aufkommen moderner Technologien. Einfach erklärt, bedeutet Digitalisierung in der Praxis vor allem, dass alle Papierdokumente durch eine elektronische Version ersetzt werden. In einer idealen Welt könnte die gesamte Personalakte elektronisch sein. Dadurch würde unnötiger Papierkram wegfallen und vieles könnte online erledigt werden, was im heutigen globalen und digitalen Zeitalter, in dem mobiles Arbeiten für einige Berufe eher die Regel als die Ausnahme ist, sicherlich von Vorteil wäre. Allerdings ist die gesetzliche Regelung traditionell weit hinter den Bedürfnissen der Praxis zurückgeblieben. Tatsächlich betraf die Digitalisierung bisher nämlich vor allem interne Regelungen, die Führung von Personalakten, die Bestätigung der Teilnahme an (Online-) Schulungen und an einigen Stellen auch das Informieren über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitgeber (vor allem im Dienstleistungsbereich) hatten bislang die Möglichkeit, Arbeitsverträge auch auf elektronischem Wege abzuschließen, aber im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen eher nur in theoretischer Hinsicht (z. B. im IT-Bereich wurde es so oft unabhängig von der gesetzlichen Regelung praktiziert). Noch schwieriger war die Situation bei der einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wo der Arbeitnehmer trotz vorheriger Zustimmung die elektronische Zustellung und damit den gesamten Vorgang sabotieren konnte.
Es kann nicht gesagt werden, dass die Novelle in dieser Hinsicht eine Revolution darstellt, es handelt sich eher um einen kleinen Fortschritt.
Wie vor der Novelle ist die digitale/elektronische Rechtshandlung und die Schriftform in anderen Gesetzen geregelt (z.B. im tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen), aber auch das Arbeitsgesetzbuch hat in dieser Hinsicht zwei wesentliche Änderungen erfahren.
Die Zustellung wurde vereinfacht (mehr dazu in einem der folgenden Newsletter), insbesondere bei Arbeitsverträgen und Vereinbarungen, was sich unmittelbar und stark auf die Digitalisierung auswirkt. Im Zusammenhang mit dem elektronischen Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen wird dem Arbeitgeber neu eine Verpflichtung auferlegt und dem Arbeitnehmer ein Recht zugestanden.
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zustellung
Recht des Arbeitnehmers auf Rücktritt
Was bedeutet das für die Praxis?
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Autor: Mgr. Pavel Juřička, LL.M.
Mitwirkende: Mgr. Janka Brezániová & Mgr. JUDr. Markéta Cibulková, Ph.D.
Available in English and Czech
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