Was und Wann?
Neue Meldepflichten für innerhalb der EU tätige Plattformbetreiber.
Was ist DAC 7?
- Eine Europäische Richtlinie, die für bestimmte Marktakteure umfangreiche Melde- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Finanzverwaltung vorschreibt.
- Zielsetzung: Schließung vermeintlicher Steuerlücken! Plattformbetreiber sollen den Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer Plattform-Nutzer offenlegen, damit die Steuerbehörden diese Transaktionen ggf. der Besteuerung unterlegen können.
Wann wird es ernst? Jetzt!
- Die Richtlinie ist bereits im letzten Jahr (2022) in nationales Recht umgesetzt worden: Das Umsetzungsgesetz (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG) ist am 28. Dezember 2022 verkündet worden und ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
- Der erste Termin für „steuerrelevante Meldungen“ für das Jahr 2023 ist der 31. Januar 2024. Die Informationen sind aber bereits jetzt zu dokumentieren!
Für wen ist DAC 7 relevant?
Anbieter digitaler Plattformen (sog. Plattformbetreiber)
- Vereinfacht: Plattformbetreiber ist, wer eine (app- oder webbasierte) Software zur Verfügung stellt, über die Dritte Waren und Dienstleistungen verkaufen können.
- Dritte können Privatpersonen oder Unternehmen sein.
- Die Plattform wird innerhalb der EU betrieben.
- Der Plattformbetreiber erlaubt ihren Nutzern, sog. „relevante Tätigkeiten“ gegen Vergütung auszuüben.
- Der Plattformbetreiber kennt die Vergütungsmodalitäten zwischen dem Anbieter der relevanten Tätigkeit und dem Abnehmer (Kunden).
Was sind “relevante Tätigkeiten”?
- Vermietung von unbeweglichem Vermögen (z. B. Büroräume, Parkplätze etc.),
- Erbringung von persönlichen Dienstleistungen (z. B. Transport, Lieferservice, Nachhilfe etc.),
- Verkauf von Waren (gebraucht oder Neuware),
- Vermietung von Verkehrsmitteln aller Art.
Was heißt Vergütung?
- Vergütung ist jegliche Form von Entgelt, die einem Anbieter vom Kunden gezahlt oder gutgeschrieben wird, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren.
- Dem Plattformbetreiber ist die Höhe der Vergütung bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen.
Welche Pflichten bestehen?
Sorgfalt- und Meldepflichten der Plattformbetreiber:
- Nutzer/Verkäufer identifizieren,
- Transaktionen, insb. vereinnahmte Vergütungen dokumentieren,
- jährliche Meldung der Daten an die zuständigen Steuerbehörden,
- jährliche Mitteilung an die Nutzer/Verkäufer über die den Steuerbehörden zur Verfügung gestellten Informationen,
- diverse Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen.
Welche Sanktionen gibt es?
- Verstöße gegen die Sorgfalt- und Meldepflichten qualifizieren als Ordnungswidrigkeiten. Diese können jeweils mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
- Möglich ist auch die Untersagung des Betriebs der Plattform.
Welche Plattformen sind betroffen?
Welche Plattformen von DAC 7 betroffen sein könnten, dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht namentlich benennen. Grundsätzlich sind dies Plattformen, auf denen (teilweise neben dem Plattformbetreiber) auch andere Unternehmen und/oder Privatpersonen ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören z. B. Plattformen, ...
- auf denen (auch gebrauchte) Gegenstände im Gebotsverfahren oder via Sofort-Kauf gehandelt werden;
- auf denen Waren in schier grenzenloser Vielfalt erworben und ggf. mit unternehmenseigener Kreditkarte gezahlt werden;
- auf denen (vorwiegend gebrauchte) Mode und Accessoires entgeltlich gehandelt werden;
- auf denen (private) Unterkünfte zur vorübergehenden Nutzung entgeltlich überlassen werden.
Was jetzt zu tun ist: in 3 Schritten
- Schritt 1: Prüfung, ob tatsächlich betroffen (ggf. Antrag auf Auskunft gem. § 10 PStTG)
- Schritt 2: Vorbereitung der internen Prozesse zur Datenerhebung und Mitteilung an Nutzer
- Schritt 3: Vorbereitung der Meldungen und Erklärungen für die Finanzverwaltung
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!
Wir unterstützen Sie gerne dabei, zu bestimmen, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich von DAC 7 fallen und insbesondere beim Vorbereiten eines Antrages an das Bundeszentralamt für Steuern auf Erteilung einer (verbindlichen) Auskunft nach § 10 PStTG, um Gewissheit zu erlangen, ob Sie als Plattformbetreiber qualifizieren und die genannten Sorgfalt- und Meldepflichten zu beachten haben.
Jetzt den DAC 7 Newsletter herunterladen!