9. Juni 2023
Synoptischer Vergleich des (i) Vorschlags der Kommission (Februar 2022), (ii) des Vorschlags des Rats der Europäischen Union (November 2022) und (iii) des Vorschlags des EU-Parlaments (Juni 2023) für eine EU-Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie mit (iv) dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Im November 2022 hat der Rat der Europäischen Union – aufbauend auf den Vorschlag der Kommission vom 23. Februar 2022 – seinen Vorschlag für die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (CSDDD oder CS3D – teilweise auch, obwohl technisch falsch: EU-Lieferkettengesetz) vorgelegt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat schließlich am 25. April 2023 – nachdem bereits im November 2022 ein Entwurf eines Berichtes veröffentlicht wurde – über einen umfangreichen Katalog an Änderungsvorschlägen abgestimmt und seinen finalen Bericht für einen Vorschlag des EU-Parlaments vorgelegt. Das EU-Parlament hat über diesen Bericht am 31. Mai 2023 im Plenum beraten und nun am 1. Juni 2023 einen finalen Vorschlag vorgelegt. Es folgen jetzt die sog. Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Deren Beginn ist derzeit für den Sommer 2023 geplant.
Dieser synoptische Vergleich stellt die wesentlichen Inhalte der (vorläufigen) Vorschläge für die CSDDD und des sich bereits seit 1. Januar 2023 in Kraft befindlichen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einander gegenüber und ermöglicht damit eine Abschätzung der Entwicklungstendenz im Thema EU-Lieferketten-Sorgfaltspflichten:
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