19. Juli 2022
Am 15. Juli 2022 ist das Hilfsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmen, die von besonders hohen Strom- oder Gaskosten betroffen sind, gestartet. Für das Förderprogramm sind 5 Milliarden Euro im Haushalt eingeplant und maximal 50 Millionen Euro pro Unternehmen. Die staatlichen Zuschüsse können noch bis zum 31. August 2022 beantragt werden.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Ihr Unternehmen in Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgelistet ist. Enthalten sind über 100 Wirtschaftszweigklassifikationen, die überwiegend dem produzierenden Gewerbe zugeordnet sind. Zusätzlich muss Ihr Unternehmen energieintensiv sein, d.h. die Energiebeschaffungskosten müssen min. 3% vom Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ausmachen.
Der Zuschuss wird pro kWh verbrauchter Energie ausbezahlt und umfasst die Kosten, welche die 100% Kostensteigerung zum Vorjahr überschreiten. Daneben ist der Zuschuss pro Monat des Förderzeitraumes (derzeit Februar – September 2022) sowie in der Gesamthöhe gedeckelt. Die Höhe der Deckelung ist dabei von Ihrer konkreten Betroffenheit sowie zum Teil von dem Nachweis eines Betriebsverlusts abhängig. Für die Monate Februar bis Juni 2022 beträgt die Förderungsquote 30% - 70% und für Juli bis September 20% – 60%.
Power Play: Renewable Energy Update
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von mehreren Autoren
Power Play: Renewable Energy Update
von Dr. Julia Wulff und Dr. Christian Ertel