Autoren

Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dipl.-Volkswirt

Partner

Read More

Stephan Manuel Nagel, LL.M. (EUI)

Partner

Read More
Autoren

Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dipl.-Volkswirt

Partner

Read More

Stephan Manuel Nagel, LL.M. (EUI)

Partner

Read More

7. Juli 2022

Durchsuchungen des Bundeskartellamts

  • In-depth analysis

Unternehmen sollten gut vorbereitet sein auf Durchsuchungen der Wettbewerbsbehörden, die sogenannten „Dawn Raids“. Dafür sind Geschäftsleitungen und Compliance Officers nicht nur aufgerufen, für eine hinreichende Schulung ihrer Mitarbeiter zu sorgen, sondern auch bei ihren Empfangsmitarbeitern Kontaktdaten von Personen zu hinterlegen, die unverzüglich anzurufen sind, sollten Beamte des Bundeskartellamts („BKartA“) oder der Europäischen Kommission („Kommission“) eine Durchsuchung durchführen wollen. Auch wenn die Unternehmen durch Kartellrechtsanwälte während der Durchsuchung begleitet werden, was standardmäßig erfolgen sollte, müssen ein paar allgemeine Grundsätze, aber auch die noch immer bestehenden wesentlichen Unterschiede der Durchsuchungen von BKartA und Kommission bekannt sein.

Lesen Sie den ganzen Beitrag, erschienen im Compliance Berater 7/22.

 

Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren