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8. Juli 2022

Der Blue Guide 2022 - (k)eine Revolution?

  • Briefing

Die Europäische Kommission hat am 29. Juni 2022 den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Den Blue Guide gibt es seit dem Jahr 2000 und ist der wichtigste Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften und des Produktsicherheitsrechts in der EU. Dieser ist zwar nicht rechtsverbindlich, wie eine Richtlinie oder Verordnung, er dient aber als Orientierungshilfe, wie die Europäische Kommission, ein wichtiger Teil der europäischen Legislative, diese Normen auslegt.

Im Bereich des Produktrechts haben viele Rechtsanwender sehnsüchtig auf ein Update des Blue Guides gewartet. Denn die letzte Überarbeitung des Blue Guides stammt aus dem Jahr 2016 und seitdem hat der europäische Gesetzgeber einige neue Vorschriften zum Produktrecht erlassen, allen voran die neue EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 („MÜ-VO“), die an einigen Stellen ausführlichen Eingang in den neuen Blue Guide findet.
Die Europäische Kommission hat insbesondere folgende Themen im Blue Guide novelliert:

  • Zur Konformitätsbewertung, auch von Produkten aus dem Bereich des Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada liefert der Blue Guide wertvolle Hinweise.
  • Die vielfach in der Praxis relevante Frage, wie mit Produkten im Rahmen des Brexits und im politisch sensiblen Bereich Nordirland umzugehen ist. Häufig standen Unternehmen vor dem Problem, dass Produkte im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht als es noch Teil des europäischen Binnenmarkts war und sollen nun nach dem Ausscheiden in die EU importiert werden.
  • Der stetig wachsende Bereich der Bereitstellung und des Inverkehrbringens bei Fernabsatz- und Online-Verkäufen erläutert und an die Entwicklungen, wie physischer Änderungen oder Software-Updates, wurde angepasst.
  • Der Begriff des „Endnutzers“ wird definiert, der an einigen Stellen im Produktrecht eine zentrale Rolle spielt.
  • Es wird klargestellt, wie mit Produkten umzugehen ist, die aus Drittländern in den europäischen Binnenmarkt importiert und weiterverarbeitet werden, um den europäischen Produktvorgaben zu entsprechen. Denn ein bestimmtes Zollverfahren kann hier vielfach weiterhelfen.

Machen Sie sich ein eigenes Bild von Änderungen, die wir für Sie in einer „Compare-Version“ für Sie dargestellt haben.

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